Gewaltenteilung in Deutschland

Sparbereich Rechtsstaat

Bayerisches Fernsehen am 22.02.2017:

Autor Thomas Hauswald: Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie derzeit in den USA? DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.
Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht?

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Aus dem Text:
„…. Es wächst die Entschlossenheit, die Güte des Justizsystems vorwiegend oder ausschließlich an ökonomischen Parametern zu bemessen: Menge pro Zeit. Das ist ein Begriff von Effizienz, der mit den Aufgaben der Justiz nur am Rande zu tun hat und der deshalb, sollte er sich als zentral durchsetzen, zu verzerrter Wahrnehmung und verheerenden Fehlurteilen führen wird ….“
Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer
Für eine Reform der Dritten Gewalt

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DIE ZEIT N° 6 vom 04.02.2016 auf Seite 10:
„…. Die deutsche Justiz wird dazu gedrängt, immer schneller zu urteilen. Ein Richter, der sich dem Druck widersetzt, bekommt richtig Ärger ….“
Constantin van Lijnden

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Aus dem Text:
Im Zentrum justizpolitischen Denkens steht die schnelle Verfahrenserledigung. Sie wird zum Maß der Dinge und beeinflusst zunehmend die Arbeitsweise der Rechtspfleger, Staatsanwälte und Richter, die schon lange zu Fließbandarbeitern geworden sind. Nur die Erledigung zählt. Auf ihre Qualität und darauf, ob sie endgültig ist, kommt es grundsätzlich nicht an. Erledigungen sind quantitativ messbar. ….“
Elisabeth Dittrich, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Gerichtliche Tätigkeit zwischen Ethik und Fallerledigungszahlen – ein Zwiespalt?

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Aus dem Text:
„…. Die Mutter der Wahrheit und der Gerechtigkeit ist die Zeit. Die notwendige Zeit für die Fallbearbeitung wird den Richterinnen und Richtern nicht gewährt, weil sowohl Verwaltung als auch Gesetzgebung systematisch darauf abzielen, die Qualität richterlicher Arbeit unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Dies, obwohl die Justizhaushalte die mit Abstand kleinsten Haushalte darstellen. Sie liegen regelmäßig zwischen 1 % und 3 % bei Bund und Ländern. Pro Einwohner ergibt das einen Betrag von etwa fünf Euro. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert ….“
Wolfgang Nešković, MdB, Richter am BGH a.D.
sine spe ac metu
Verfassungsrechtliche Fragen zur Selbstverwaltung der Justiz

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Aus dem Text:
„…. Erstmals in dieser Deutlichkeit behauptet eine Gerichtschefin, aus der vom Parlament vorgegebenen finanziellen (und damit personellen) Ausstattung der Justiz folge für den einzelnen Richter die konkrete Pflicht, die nach der Geschäftsverteilung rechnerisch anfallenden Verfahren auch tatsächlich zu erledigen ….“
Andreas Müller, Stuttgarter Zeitung vom 15.05.2014:
Beistand für gründlichen Richter

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Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2016 – 2 BvR 661/16:

…. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass das gegenwärtige System der Bewertung richterlicher Arbeit nicht unwesentlich nach quantitativen Gesichtspunkten erfolgt und hierdurch zusätzliche Anreize für eine möglichst rasche Verfahrenserledigung auch unter Inkaufnahme inhaltlicher Defizite schafft (vgl. BVerfGE 133, 168 <172 Rn. 3>). Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht – jedenfalls für die Strafjustiz – festgestellt, dass die Länder steigenden Belastungen nicht durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 133, 168 <172 Rn. 3>). ….“

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Aus dem Text:
„…. Eine Amtsermittlung findet grundsätzlich nur statt, wenn sie geboten ist. Im Übrigen gilt der Grundsatz: ‚Was man dem Richter nicht klagt, soll er nicht richten‘ ….“
Erosion des Rechtsstaats
Die Standards der Präsidentin und der Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe und des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2005

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Der Richtereid > Maßstab für richterliches Handeln?

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