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15.05.2014 18:10 Uhr
Andreas Müller
Beistand für gründlichen Richter
Darf ein Richter von seiner Gerichtspräsidentin ermahnt werden, weil er sich zu viel Zeit für seine Fälle nimmt? Um diese Frage geht es in einem Verfahren vor dem Dienstgerichtshof.
Foto: dpa
Stuttgart – Darf ein Richter von seiner Gerichtspräsidentin ermahnt werden, weil er sich zu viel Zeit für seine Fälle nimmt und deswegen nur ein unterdurchschnittliches Pensum bewältigt? Um diese Frage geht es in einem bundesweit beachteten Verfahren vor dem Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, das an diesem Freitag fortgesetzt wird. Ein Richter am OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, wehrt sich mit Klagen gegen das Land gegen eine dienstrechtliche Ermahnung der OLG-Präsidentin Christine Hügel, die für ihn – wenn er sie nicht beachtet – erhebliche disziplinarische Konsequenzen haben kann. In erster Instanz hatte das Dienstgericht ihn überwiegend abgewiesen.
Für die Freiburger Anwältin des Klägers, Christina Gröbmayr, geht es in dem Verfahren nur vordergründig um die Frage, ob ein Richter gezwungen werden darf, bestimmte Erledigungszahlen zu erreichen. Dahinter stehe die fundamentale Frage, ob ein Richter im Interesse der Landesregierung, die Kosten in der Justiz einsparen wolle, seine (zeitaufwendige) Rechtssprechung ändern müsse. Laut Hügel bestimmten die gesetzlichen Vorgaben für die Personalausstattung einerseits und das tatsächliche Fallaufkommen andererseits, wie viel der einzelne Richter zu erledige habe. Darin sieht Gröbmayr jedoch ein „Bekenntnis zum Verfassungsbruch“.
Kritik an der Amtschefin Bettina Limperg
Sie verweist auf eine aktuelle Erhebung des Instituts für Demoskopie in Allensbach, bei der zwei Drittel der befragten Richter angegeben hätten, sie hätten nicht genug Zeit zur Bearbeitung ihrer Fälle. Daraus resultierten unmittelbare Konsequenzen für die Rechtssprechung, mit nachteiligen Folgen für die Bürger. Dem Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und seiner Amtschefin Bettina Limperg (parteilos) wirft die Anwältin vor, die aus ihrer Sicht rechtwidrigen Maßnahmen der OLG-Präsidentin zu unterstützen.
Kritik an Limpergs Rolle im Fall des Richters übt nun auch der einstige Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und Ex-Bundesabgeordneten der Linken, Wolfgang Neskovic. Als Amtschefin habe sie den „Anschlag auf die richterliche Unabhängigkeit“, wie er zu Recht kritisiert werde, nicht verhindert, sagte Neskovic der Stuttgarter Zeitung. Damit habe sie das Vorgehen der Karlsruher OLG-Chefin „zumindest geduldet und sich somit für das höchste Richteramt in der ordentlichen Justiz disqualifiziert“. Wie die StZ berichtete, soll Limperg auf Vorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) BGH-Präsidentin werden; nächste Woche soll sie zunächst zur Bundesrichterin gewählt werden.
„BGH-Präsidentin muss Vorbild sein“
Gerade die BGH-Chefin müsse „bedingungslos und konsequent für die Unabhängigkeit des Richteramtes einstehen“ und sich „den Zumutungen der politischen Administration wehrhaft entgegenstimmen“, sagte Neskovic. Justizminister Maas mache mit seinem Personalvorschlag einen schweren Fehler: Nach dem Motto „Hauptsache Frau“ setze er auf eine Funktionärin des konservativen Richterbundes, „die für ein von CDU-Vorstellungen geprägtes Richterbild steht: staats- und autoritätsfixiert, wirtschaftsfreundlich und bürgerfern.“ Nicht von ungefähr habe Limperg unter ihrem Vorgänger Michael Steindorfner (CDU) Karriere gemacht, der als geistiger Vater der neuen Justiz-Steuerungsmodelle gelte, die Richter letztlich „zu bloßen Erledigungsautomaten“ degradierten.
Kritisch zu dem Fall des Freiburger Richters äußerte sich erneut auch der Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck aus Münster. Erstmals in dieser Deutlichkeit behaupte eine Gerichtschefin, aus der vom Parlament vorgegebenen finanziellen (und damit personellen) Ausstattung der Justiz folge für den einzelnen Richter die konkrete Pflicht, die nach der Geschäftsverteilung rechnerisch anfallenden Verfahren auch tatsächlich zu erledigen. Es könne aber nicht Aufgabe des einzelnen Richters sein, „strukturelle Defizite dauerhaft durch substanziell überobligatorische Leistungen aufzufangen“. Wer das Vorgehen der Karlsruher OLG-Chefin „für ein funktionierendes Modell von Rechtssprechung hält, mag es per Gesetz (bitte nicht: per Übergriff einer einzelnen Gerichtssspitze) einführen“, wird Wittreck von der Anwältin Gröbmayr zitiert.
Der Dienstgerichtshof für Richter hatte in der Angelegenheit bereits vor einigen Wochen einmal verhandelt, sich damals aber wegen Befangenheitsfragen vertagt. Unklar war, inwieweit an diesem Freitag erneut formale Fragen oder auch Inhaltliches erörtert werden.
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Siehe hierzu: Gerichtspräsidenten demontieren den Verwaltungsrechtsschutz