§ 1 Gerichtsverfassungsgesetz lautet: „Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt“. Die Wirklichkeit ist anders.
§ 1 Gerichtsverfassungsgesetz lautet: „Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt“. Die Wirklichkeit ist anders.