Dr. Peter Macke (Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive
„…. Es hat nie einen realistischen Versuch gegeben, die Justiz entsprechend der mit der Gewaltenteilungslehre naturgemäß verbundenen Vorstellung eines Nebeneinanders der Staatsgewalten auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch stets von der Exekutive abhängig und ihr über den Justizminister, seinerseits Teil der Exekutive, verbunden geblieben ….“
________________________
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
„…. Es ist nämlich eine Fehlinformation,…..dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren…..Anfängen zurückverfolgen ….“
________________________
Der Europäische Gerichtshof zur Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
___________________________________
Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt
„…. Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie und sein eigenes Fortkommen zu sorgen. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht. …“
________________________
Klaus Pförtner, Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main
Die deutsche Staatsanwaltschaft: Marionette der Politik?
„…. Jawohl es brennt in der Justiz, nur nimmt es die Öffentlichkeit nicht wahr, weil die Feuermelder (Präsidenten und Behördenleiter) von den »Brandstiftern« eingesetzt sind ….“
________________________
Udo Hochschild
Hierarchie und Karriere
Die institutionalisierte Abhängigkeit des Richters
„…. Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem Wohlwollen derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen? ….“
________________________
Theodor Eschenburg
Staat und Gesellschaft in Deutschland
„…. Wer befördert, befiehlt! ….“
________________________
Udo Hochschild
Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip
„…. Es gibt (in Deutschland) keine Organisationsstrukturen, die subtile Übergriffe der vollziehenden Gewalt auf die Rechtsprechung von vornherein objektiv unmöglich machten. ….“
________________________
Dr. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Die Entfesselung der dritten Gewalt
„…. In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat ….“
________________________
Raoul Muhm, Rechtsanwalt in München
Der unabhängige Staatsanwalt – das italienische Modell
„…. All dies nährt die Befürchtung, dass gerade in einer Zeit, in der ein Angriff der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität auf staatliche und wirtschaftliche Institutionen droht, die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht über die notwendige Handlungsfreiheit verfügen, um dieser für Deutschland neuartigen Form der Kriminalität entgegenzuwirken ….“
________________________
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Staatsanwaltschaft und Gewaltenteilung
Ein Plädoyer für die Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Judikative
„…. Da sich ein Justizminister nun aber nicht nur als Hüter über die Unabhängigkeit der Justiz, sondern natürlich auch als Politiker zu begreifen pflegt, ist er der Versuchung ausgesetzt, andere Mittel einzusetzen, um die politisch erwünschte Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu erreichen ….“
________________________
Regine Igel:
Kein Maulkorb für den Staatsanwalt
„…. Geht es um Brisantes, kann ein Justizminister, bei uns oberster Chef in der Hierarchie der Staatsanwälte, eingreifen und sein gesetzlich verankertes Weisungsrecht anwenden ….“
________________________
Henning Klüver, Süddeutsche Zeitung
Berlusconis Traum wären deutsche Verhältnisse
„…. Renate Jaeger etwa, Bundesverfassungsrichterin, nannte die deutschen Rechtsstrukturen ein Relikt aus vordemokratischer Zeit ….“
________________________
Nico Nissen
Der Fehler im System
„…. Gewaltenverschränkung ist nichts anderes als ein vornehmerer Begriff für Machtverfilzung ….“
________________________
Rudolf von Jhering
Der Zweck im Recht – Rechtspflege – der Richter
„…. Unter allen Mächten und Einflüssen, welche der Unparteilichkeit des Richters bedrohlich werden können, nimmt für den Berufsrichter, auf den ich mich zunächst beschränke, die Beeinflussung durch die Staatsgewalt, welche ihm sein Amt übertragen hat, weitaus die erste Stelle ein. ….“
________________________
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer
Aus dem Text:
„…. Es wächst die Entschlossenheit, die Güte des Justizsystems vorwiegend oder ausschließlich an ökonomischen Parametern zu bemessen: Menge pro Zeit. Das ist ein Begriff von Effizienz, der mit den Aufgaben der Justiz nur am Rande zu tun hat und der deshalb, sollte er sich als zentral durchsetzen, zu verzerrter Wahrnehmung und verheerenden Fehlurteilen führen wird ….“
Für eine Reform der Dritten Gewalt
________________________
Prof. Dr. Thomas Groß
Selbstverwaltung der Gerichte als Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit
„…. Wer die Personalgewalt als Gesetzesvollzug pauschal zu einer originären Aufgabe der Exekutive erklärt, schreibt Verhältnisse des 19. Jahrhunderts fort, ohne den durch das Grundgesetz geschaffenen Sonderstatus der Richter hinreichend zu berücksichtigen. ….“
________________________
Prof. Dr. Thomas Groß
Qualitätssicherung durch Gewaltenteilung!
„…. Es liegt auf der Hand, dass dann jeder auch nur indirekte Einfluss der Exekutive auf ihren Kontrolleur problematisch ist. Folglich ist aus dem Gewaltenteilungsprinzip abzuleiten, dass die Judikative möglichst wenig von der Exekutive abhängig sein darf ….“
________________________
Präsident des LG Geert W. Mackenroth, Itzehoe, und Direktor des AG Hanspeter Teetzmann, Delmenhorst
Mehr Selbstverwaltung der Justiz
„…. Die herkömmliche Organisation hat der Justiz in den Ländern abweichend vom Idealbild des Grundgesetzes nirgends gute, selten zufriedenstellende, überwiegend schlechte Resultate beschert. ….“
________________________
Wolfgang Nešković, MdB, Richter am BGH a.D.
Verfassungsrechtliche Fragen zur Selbstverwaltung der Justiz
„…. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert …
________________________
Udo Hochschild
Gewaltenteilung in Deutschland – die steckengebliebene Reform
„…. Die heutigen Strukturen der deutschen Justiz stammen aus dem wilhelminischen Kaiserreich. Man schuf damals den Justizapparat gemäß den Wertungen des preußisch geprägten Obrigkeitsstaates: hierarchisch gegliedert und autoritär geführt. ….“.
________________________
Prof. Dr. Eberhard Schmidt
Richtertum, Justiz und Staat
„…. Es müssen die Wege gefunden werden, um tüchtige Persönlichkeiten aus dem Anwaltstande für die Richterämter zu gewinnen. ….
________________________
Staatsrat Dr. Kollmann, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs:
Die Dritte Gewalt (Tragweite und Folgerungen)
________________________
Christoph Jestaedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (Dresden)
Bessere Politik durch mehr Gewaltenteilung
________________________
Günter Weist, Oberlandesgerichtsrat (Frankfurt a.M.)
Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter
„…. wie kann man bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter in einem Staat mit einer Grundordnung wie der unsrigen eine Regelung gutheißen, die nicht einmal das Kaiserreich gekannt hatte (geschweige denn die Weimarer Republik), sondern die erst die Diktatur eingeführt hatte! ….“
________________________
Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main
Die vergessene Freiheit
„…. Sieger im Kampf um Ressourcen sind diejenigen, die der Politik zum Erfolg verhelfen. Dies würdigt die Dritte Gewalt zu einem bürokratischen Erfüllungsgehilfen herab. Darin liegt eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat insgesamt ….“
________________________
Gustav Radbruch
Der Relativismus in der Rechtsphilosophie
„…. Ich kann es mir ersparen, im einzelnen darzulegen, daß es einen Rechtsstaat nicht geben kann ohne Gewaltenteilung ….“
________________________
Karl Jaspers
Wohin treibt die Bundesrepublik?
“ …. Die Verfasser des Grundgesetzes scheinen vor dem Volke Furcht gehabt zu haben. Denn dieses Gesetz schränkt die Wirksamkeit des Volkes auf ein Minimum ein. Alle vier Jahre wählt es den Bundestag. Die ihm von den Parteien vorgelegten Listen oder Personen sind schon vorher durch die Parteien gewählt. …. Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie. …. Ihre durch keine Spannung zu anderer Macht eingeschränkte Stellung verführt. …. Alleinbesitz der Macht ist verderblich. …. „
________________________
Karl Jaspers
Antwort
„…. Mit den Institutionen ist die Kontrolle verknüpft. Diese ist eine Bedingung der Freiheit in der Demokratie. Die Kontrolle ist notwendig, weil Menschen im Besitz der Macht vielleicht ohne Ausnahme dazu neigen, diese zu mißbrauchen. ….“
________________________
Jürgen Habermas
Faktizität und Geltung
„…. die Exekutive soll auf die Verwendung administrativer Macht im Rahmen der Gesetze beschränkt werden ….“
________________________
Immanuel Kant
Metaphysik der Sitten – Rechtslehre
„…. „…. Also sind es drei verschiedene Gewalten, wodurch der Staat seine Autonomie hat, d. i. sich selbst nach Freiheitsgesetzen bildet und erhält. ….“
_______________________
Prof. Dr. Reinhold Zippelius (Universität Erlangen-Nürnberg):
Die Gewaltenteilung in der heutigen Staatswirklichkeit
„…. In den parlamentarischen Demokratien stellt die stärkste politische Partei oder Parteienkoalition die Regierung und die Mehrheit im Parlament und beherrscht beide Organe. ….“
________________________
Michael Dudek, Rechtsanwalt im München, Präsident des Bayerischen Anwaltsverbandes
Deutungen der Anwaltschaft
„…. Was bedeutet es, wenn in der Gesellschaft Gerechtigkeit durch Strategie ersetzt wird? ….“
________________________
Paul Wilhelm Wenger
Richter oder Justizbeamte?
„…. Der Richter, der unabhängiger Garant des Rechts und Kontrolleur des Gesetzgebers und der Verwaltung sein soll, entbehrt des Eigenstandes, der ihm seine Unabhängigkeit wirklich sichert. Er ist nach wie vor in das allgemeine Beamtenschema des Obrigkeitsstaates einbezogen. ….“
________________________
Der Europarat: „Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen
________________________
Sir Karl Popper
Wer soll herrschen?
„…. wir dürfen nicht vergessen, daß Hitler auf legitime Weise an die Macht kam und daß das Ermächtigungsgesetz, das ihn zum Diktator machte, von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen wurde. Das Legitimitätsprinzip reicht nicht hin ….““
________________________
Prof. Dr. Hans Herbert v. Arnim
Wandlung des Gewaltenteilungsprinzips
„…. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist, wie andere organisatorische Verfassungsprinzipien, nicht Selbstzweck, sondern soll bewirken, daß durch Aufteilung der Macht auf Träger unterschiedlicher Interessenrichtung die Machtträger sich gegenseitig zu größerer Richtigkeit steigern. ….“
________________________
Elisabeth Dittrich, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Gerichtliche Tätigkeit zwischen Ethik und Fallerledigungszahlen – ein Zwiespalt?
„…. Die Erledigungszahlen bestimmen immer mehr das Denken und das Bewusstsein aller Beteiligten, auch der Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte. Es wird versucht, mit allen Mitteln das Dezernat „sauber“ zu halten; dafür wird das dünnste Brett gebohrt, an der Subtantiierungsschraube gedreht, der Fall wird „totgemacht“. ….“
________________________
Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe
Der Weg zur Unabhängigkeit der Gerichte führt über die Leiche des Justizministers
„…. Je schlechter die Qualität unserer Tätigkeit durch Rechtsmittelabbau wird, je mehr das Ansehen der Richter in der Öffentlichkeit sinkt, desto angreifbarer werden wir Richter, und desto leichter werden wir uns in unserer Tätigkeit den Vorstellungen der Exekutive anpassen ….“
________________________
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden
Wer schuldet seinen Träumen noch Leben?
„…. Mehr und mehr wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. ….“
________________________
Udo Hochschild
ad absurdum
„…. Im Führerstaat übernahm der Kontrollierte (die Exekutive) die Kontrolle über seine Kontrolleure (die Verwaltungsrichter). Die Rechtsetzung des nationalsozialistischen Staates wurde nach Kriegsende übernommen und gilt im Bund und in den Gesetzen aller Bundesländer bis heute fort. ….“ .
________________________
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden):
Vorfragen richterlicher Ethik
„…. Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet ….“
________________________
Karl Friedrich Piorreck
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Rechtsprechung ist eine Staatsgewalt und kein Produkt der Justizverwaltung!
„…. Die Annahme, den Regierungen auf Bundes- oder Landesebene oder den Justizverwaltungen sei es gestattet, im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Richterinnen und Richter Präzisierungen oder Zielbestimmungen der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen oder Regelungslücken zu schließen, ist abwegig. ….“
________________________
Karl Friedrich Piorreck
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aufgaben der Richtervertretungen im Modernisierungsprozess
________________________
Dr. Rudolf Wassermann, Präsident des Oberlandesgerichts (Braunschweig):
Der Richter im Grundgesetz
„…. Um der Freiheit des Bürgers willen sollte die Macht von Legislative und Exekutive beschränkt werden ….“
________________________
Theo Rasehorn, Oberlandesgerichtsrat, Köln:
Opas Justiz lebt
________________________
Universitätsprofessor Dr. Jochen Rozek (TU Dresden)
Verwaltungsrichterliche Dienstaufsicht zwischen Bundes- und Landesrecht
________________________
Dr. Bernd Brunn, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen
„…. Wenn …. Richterernennung politische Machtausübung darstellt, dann kann zum einen bereits der gesamte Zeitraum, der vor der Ernennung liegt, durch „botmäßiges Verhalten“ oder entsprechende Versuchungen und Vermutungen „vergiftet“ sein. ….“
________________________
Aldo Elsener
Dr. iur., Generalsekretär und Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht des Kantons Zug/Schweiz.:
Rezension: Udo Hochschild, Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip
________________________