Zur deutschen Justiz gehören auch die – in Bund und Ländern – der Regierung weisungsabhängig unterstellten Staatsanwälte bzw. Bundesanwälte. Wo die Staatsanwaltschaft (die Bundesanwaltschaft) nicht anklagt, bleiben Straftaten unbestraft. Oberste Vorgesetzte der Staatsanwälte (Bundesanwälte) sind die Justizminister (=nach innerparteilichem Ranking ausgehandelte und zu Regierungsloyalität verpflichtete Politiker).