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Aus dem Text:

"....Durch die Verwaltung der Justiz hat die deutsche Exekutive die Macht, in einer Art und Weise auf die Richter einzuwirken, dass es nur noch von den Persönlichkeitsmerkmalen des einzelnen Richters abhängt, ob er sich dazu verleiten lässt, unter Hintanstellung seiner originär richterlichen Pflichten die politischen Ziele der Regierung zu unterstützen....."








Von einem Konstruktionsfehler mit Folgen



Wer die Möglichkeit hat, einen anderen zu beeinflussen, hat Macht über ihn.

Macht ist die Fähigkeit, andere Menschen dazu zu veranlassen, die eigenen Handlungsziele zu unterstützen - ganz gleich, worauf diese Fähigkeit beruht, unabhängig davon, ob ihre Ausübung erlaubt oder verboten ist. Macht hat zwei Aspekte: Sie beruht auf der Fähigkeit, anderen Menschen Vorteile zu verschaffen, und der Fähigkeit, anderen Menschen Nachteile zu verschaffen. Macht ist Gratifikations- und Sanktionsmacht.

Hat die deutsche Exekutive Möglichkeiten, die Organe der rechtsprechenden Gewalt dazu zu veranlassen, rechtsprechungsfremde, nämlich administrative oder politische Handlungsziele zu unterstützen?

Fragen wir uns im Detail:

  • Möglich oder nicht möglich? Eine Landesregierung beschließt zu sparen. Man vereinbart am Kabinettstisch, dass jedes Ressort 15 % weniger ausgibt als zuvor. Am Tisch sitzt auch der Justizminister. Er zeichnet die Vereinbarung ab.

  • Möglich oder nicht möglich? Der Justizminister zeigt den ihm unterstellten Gerichtspräsidenten an, dass so lange keine ausscheidenden Richter durch Neueinstellungen ersetzt werden, bis sich die Richterzahl um 15 % verringert hat. Er rät den Gerichtspräsidenten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Zahl der von den Richtern jährlich zu erledigenden Fälle entsprechend erhöht, die Richter also entsprechend schneller arbeiten.

  • Möglich oder nicht möglich? Ein Amtsgerichtspräsident teilt daraufhin den Amtsrichtern mit, für die Noten in ihren Dienstzeugnissen sei künftig die Erledigungszahl maßgebend, nicht die Qualität der Arbeit: "Hauen Sie die Sachen raus; wie Sie das machen, ist mir egal". Der Justizminister unterstreicht diese Aufforderung bei einem Besuch des Amtsgerichts, indem er vor den Richtern die Anregung ausspricht, beim Bearbeiten der Akten nicht immer genau hinzusehen und dafür schneller zu erledigen.

  • Möglich oder nicht möglich? Der Präsident des Amtsgerichts weiß, dass der Justizminister über seine weitere Karriere bestimmt und dass er mit den anderen Amtsgerichtspräsidenten um das Wohlwollen des Ministers konkurrieren muss.

  • Möglich oder nicht möglich? Die Amtsrichter wissen, dass ihre weitere Karriere von den Noten in ihren Dienstzeugnissen abhängt und dass sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in einer Konkurrenz um die schnellste Erledigung befinden.

  • Möglich oder nicht möglich? Die Richterschaft spaltet sich in zwei Gruppen auf. - Die eine konkurriert um die Erledigungszahl, liest zur Zeitersparnis die Akten allenfalls quer, geht unzulänglich vorbereitet in die Sitzung, lässt die Parteien nicht zu Wort kommen, übergeht im Urteil von den Parteien vorgebrachte Gesichtspunkte, wenn deren Beachtung die Erledigung des Falles verzögern würde, stellt als Ermittlungsrichter keine eigenen Ermittlungen an, sondern zeichnet den Antrag auf Durchsuchung einer Wohnung oder auf Erlass eines Haftbefehls nach kursorischem Durchlesen des Antrags ab. Schwierige Verfahren lässt man liegen; bevor die angehäuften Altverfahren zu Stopersteinen für die eigene Karriere werden können, zeigen sich diese Richter flexibel und lassen sich in andere Funktionen versetzen. - Die andere Gruppe arbeitet weiterhin sorgfältig, braucht Zeit zum Lesen der Schriftsätze, zum Anstellen von Ermittlungen, zur Gewährung rechtlichen Gehörs und zum Abfassen einer alle rechtlich und tatsächlich maßgeblichen Gesichtspunkte des Falles umfassenden Entscheidung.

  • Möglich oder nicht möglich? Die Richter der erstgenannten Gruppe erhalten die besseren Dienstzeugnisse, werden befördert und sind die Vorbilder, Ausbilder und Förderer der künftigen Richtergenerationen.

  • Möglich oder nicht möglich? Die Richter der zweiten Gruppe bekommen die schlechteren Dienstzeugnisse, werden nicht befördert und können deshalb auch nicht ihre Arbeitsauffassung bei der Benotung und Beförderung der nachfolgenden Richter ins Spiel bringen.

  • Möglich oder nicht möglich? Die oberflächlich arbeitenden Richter machen disziplinarisch oder strafrechtlich relevante Fehler. Damit geraten sie in eine persönliche Abhängigkeit von ihren Dienstvorgesetzten, die je nach Wohlwollen diese Fehler übersehen oder ahnden können.

  • Möglich oder nicht möglich? Der Richtereid "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 Deutsches Richtergesetz) wird für Karriererichter zur Phrase. Das politisch motivierte Wollen eines der Kabinettsdisziplin unterworfenen Regierungsmitglieds unterläuft den Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. II GG) in der Dritten Gewalt mit langfristiger Wirkung.

Wäre all dies möglich, so könnte die Exekutive subtil und im Ergebnis erfolgreich das Denken und Handeln von Richtern beeinflussen und so bis in die Arbeitsweise und sogar in die Entscheidungsfindung und damit in den Kernbereich der Judikative "hineinregieren".

Die Beantwortung der Frage ist eindeutig: Es gibt in Deutschland keine organisatorische und funktionale Trennung von Exekutive und Judikative, die Vorgänge der vorstehend angenommenen Art von vornherein unmöglich machen würde. Durch die Verwaltung der Justiz hat die deutsche Exekutive die Macht, in einer Art und Weise auf die Richter einzuwirken, dass es nur noch von den Persönlichkeitsmerkmalen des einzelnen Richters abhängt, ob er sich dazu verleiten lässt, unter Hintanstellung seiner originär richterlichen Pflichten die politischen Ziele der Regierung zu unterstützen.

Der Möglichkeit einer Einflussnahme der Regierung auf die Rechtsprechung durch Verwaltungsmaßnahmen wird in Ländern mit selbstverwalteter Justiz durch strukturelle Maßnahmen vorgebeugt. Das ist der Unterschied zu Deutschland.

Wären deutsche Verhältnisse Berlusconis Traum?



Udo Hochschild





Siehe auch: HIERARCHIE UND KARRIERE - Die institutionalisierte Abhängigkeit des Richters

sowie die Stellungnahmen des Deutschen Richterbundes und der Neuen Richtervereinigung zu einer Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland.


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