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Zu meiner Person:

Udo Hochschild, Jahrgang 1944, Kindheit, Jugend, Abitur in Karlsruhe, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, Richter seit 1975, zunächst in Baden-Württemberg Zivilrichter, Familienrichter, Strafrichter und Richter für freiwillige Gerichtsbarkeit am Landgericht Stuttgart und an den Amtsgerichten Nürtingen und Tübingen. Zum 01.07.1991 Abordnung an das Kreisgericht Leipzig-Stadt, dort als Abteilungsleiter der Familien- und Vormundschaftsabteilung auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. Am 01.07.1993 Wechsel von der ordentlichen Gerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgericht Dresden). Zum 01.01.1994 Versetzung von Baden-Württemberg nach Sachsen als Direktor des Sozialgerichts Leipzig. Am 01.03.1996 Wechsel aus der Sozialgerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden. Seit 01.01.2008 im Ruhestand.

Gründungsmitglied der Neuen Richtervereinigung. Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung von 1987 bis 1989 und von 1995 bis 1998. Mitglied des Landesvorstandes Baden-Württemberg der Neuen Richtervereinigung von 1989 bis 1991. Von 1999 bis 2001 Vorsitzender des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter.

Im Jahre 1991 Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht mit zwei Vorlagebeschlüssen zum Ehenamensrecht: Der staatliche Zwang zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens wurde abgeschafft. Seitdem ist es den Eheleuten selbst überlassen, ob sie einen Ehenamen führen oder ob sie ihre Familiennamen beibehalten wollen (internationaler Standard).

Juli 2010 Promotion zum Dr. jur. durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Dissertation: "Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip").

Juni 2012 Verleihung des Promotionsehrenpreises des Vereins Pro Justiz e.V.

Parteilos.

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