Paul Johann Anselm Feuerbach

„…. Der Richter empfängt…aus des Königs Hand sein Amt – aber ein Amt, das die Pflicht auf sich hat, keinem anderen Herrn zu dienen als der Gerechtigkeit…So sind also die Richter innerhalb der Grenzen ihres Richteramts so wenig Diener der obersten Gewalt, daß sie dieser, wenn sie jene Grenzen überschreiten sollte, sogar den Gehorsam zu versagen nicht etwa nur berechtigt, sondern kraft ihres Eides verbunden sind. Der Ungehorsam ist dem Richter eine heilige Pflicht, wo der Gehorsam Treubruch sein würde gegen die Gerechtigkeit, in deren Dienst er allein gegeben ist….Wenn der Krebs am Herzen nagt, wenn die Herrschaft des Unrechts oder des Unverstandes bis in das Heiligtum der Gerechtigkeit gedrungen ist, wenn der Geist des gründlichen Ernstes, der wärmende und erleuchtende Geist der Rechts- und Wahrheitsliebe aus den Gerichtssälen entwichen, wenn nichts als der wandelnde Leichnam einer in kalter Gleichgültigkeit sich bewegenden Lohn- und Fronmaschine zurückgeblieben, wenn wohl gar jener rücksichtslose rechtliche Sinn… der Feigheit, der zaghaften Höfelei und gefällig schleichenden Wohldienerei gewichen ist – dann, dann erst ist der Grund des Staatsgebäudes untergraben, dann sind die Tragsäulen gebrochen, dann bedarf es nur eines leichten Erdstoßes und der schimmernde Prunkpalast stürzt in Trümmer ….“

1817

Paul Johann Anselm Feuerbach:

Rede anläßlich seiner Einführung in das Amt des Präsidenten des Appellationsgerichts zu Ansbach

 

 

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