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Die nachfolgenden Texte beschreiben Probleme, die sich aus der einen und immer gleichen Natur des Menschen und seinem Streben nach Macht und Herrschaft ergeben. Jede Gesellschaft bedarf wirksamer Schranken, um die Macht der Herrschenden zu begrenzen, die auch in der Demokratie die Freiheit des Bürgers gefährdet. Staatliche Macht darf nur zum Wohl des Volkes ausgeübt werden. Sie dient nicht dem Eigennutz der Mächtigen. Jede Machtausübung bedarf daher der Kontrolle durch unabhängige Institutionen. Denn Macht verändert jeden Menschen, und auch heutige Politiker und Bürokraten sind nur Menschen, gleichviel woher sie kommen und welche Ämter sie bekleiden.

"Mit den Institutionen ist die Kontrolle verknüpft. Diese ist eine Bedingung der Freiheit in der Demokratie. Die Kontrolle ist notwendig, weil Menschen im Besitz der Macht vielleicht ohne Ausnahme dazu neigen, diese zu mißbrauchen. Im demokratischen Staat darf keine Behörde, keine Instanz, keine handelnde Persönlichkeit ohne Kontrolle bleiben" [Zitat: Karl Jaspers].

Die konkrete Ausgestaltung von wirksamen Schranken für die Ausübung von Macht ist Gegenstand der Gewaltenteilungslehre. Sie war und ist ein zentrales Thema der Klassiker des politischen Denkens - von der Antike bis zur Gegenwart:

Der Konflikt zwischen der
Freiheit des Bürgers
und der
Macht des Staates.


Eine unendliche Geschichte:



1532
Aus dem Text:
"....zwischen dem Leben, wie es ist, und dem Leben, wie es sein sollte, ist ein....gewaltiger Unterschied....Ich lasse also alles beiseite, was über Herrscher zusammenphantasiert wurde, und spreche nur von der Wirklichkeit....Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt. Denn der Pöbel hält sich immer an den Schein und den Erfolg; und in der Welt gibt es nur Pöbel..."
Niccolò Macchiavelli
Der Fürst (Il Principe)

1651
Aus dem Text:
"....Der Wunsch nach Reichtum, Ehre, Herrschaft und jeder Art von Macht stimmt den Menschen zum Streit, zur Feindschaft und zum Kriege; denn dadurch daß man seinen Mitbewerber tötet, überwindet und auf jede mögliche Art schwächt, bahnt sich der andere Mitbewerber den Weg zur Erreichung seiner eigenen Wünsche....Hieraus ergibt sich, daß ohne eine einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle....Um aber eine allgemeine Macht zu gründen, unter deren Schutz gegen auswärtige und innere Feinde die Menschen bei dem ruhigen Genuß der Früchte ihres Fleißes und der Erde ihren Unterhalt finden können, ist der einzig mögliche Weg folgender: jeder muß alle seine Macht oder Kraft einem oder mehreren Menschen übertragen...."
Thomas Hobbes
Leviathan

1690
Aus dem Text:
"....Das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten ist daher die Begründung der legislativen Gewalt - so wie das erste und grundlegende natürliche Gesetz, welches selbst über der legislativen Gewalt gelten muß, die Erhaltung der Gesellschaft und....jeder einzelnen Person in ihr ist. Diese legislative Gewalt ist nicht nur die höchste Gewalt des Staates, sondern sie liegt auch geheiligt und unabänderlich in jenen Händen, in die die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat. Keine Vorschrift irgendeines anderen Menschen, in welcher Form sie auch verfaßt, von welcher Macht sie auch gestützt sein mag, kann die Verpflichtungskraft eines Gesetzes haben, wenn sie nicht durch jene Legislative sanktioniert ist, die von der Allgemeinheit gewählt und ernannt worden ist..."
John Locke
Die zweite Abhandlung über die Regierung (The Second Treatise of Government)

1748
Aus dem Text:
"....Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen...."
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesqieu
Vom Geist der Gesetze (L`Esprit des Lois)

1762
Aus dem Text:
"....Sobald der Dienst am Staat aufhört, die hauptsächlichste Angelegenheit der Bürger zu sein, und diese vorziehen, mit der Geldbörse statt mit ihrer Person zu dienen, ist der Staat seinem Zerfall schon nahe....."
Jean-Jacques Rousseau
Gesellschaftsvertrag

1776
Aus dem Text:
"....Die Geschichte des jetzigen Königs von Großbrittannien ist eine Geschichte von wiederholten Ungerechtigkeiten und gewaltsamen Eingriffen.....Dis zu beweisen, wollen wir der unpartheyischen Welt folgende Facta vorlegen:
    .....Er hat Richter von seinem Willen allein abhängig gemacht, in Absicht auf die Besitzung ihrer Aemter, und den Belauf und die Zahlung ihrer Gehalte.....
Ein Fürst, dessen Character so sehr jedes einen Tyrannen unterscheidendes Merkmaal trägt, ist unfähig der Regierer eines freyen Volks zu seyn...."

Die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika

1779
Aus dem Text:
"Canaille, halts Maul!"
Über Friedrich II. von Preußen (den Großen)
Der Fall des Müllers Arnold

1784
Aus dem Text:
"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen des Menschen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines Anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung...."
Immanuel Kant:
Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?

1788
Aus dem Text:
"....Um eine angemessene Grundlage für eine getrennte und spezifische Ausübung der verschiedenen Regierungsgewalten zu schaffen, wie sie bis zu einem gewissen Grad von allen Seiten als wesentlich zur Erhaltung der Freiheit anerkannt wird, muß offensichtlich jede Gewalt einen eigenen Willen haben und also so konstituiert sein, daß die Mitglieder einer Gewalt so wenig wie möglich mit Ernennung oder Wahl der Mitglieder der anderen zu tun haben...."
James Madison:
Die "Federalist Papers": Streitschrift, Verfassungskommentar und politische Theorie der amerikanischen Verfassungsväter

1797 / 1798
Aus dem Text:
".... Also sind es drei verschiedene Gewalten, wodurch der Staat seine Autonomie hat, d. i. sich selbst nach Freiheitsgesetzen bildet und erhält. - In ihrer Vereinigung besteht das Heil des Staats,....worunter man nicht das Wohl der Staatsbürger und ihre Glückseligkeit verstehen muß; denn die kann vielleicht (wie auch Rousseau behauptet) im Naturzustande, oder auch unter einer despotischen Regierung, viel behaglicher und erwünschter ausfallen: sondern den Zustand der größten Übereinstimmung der Verfassung mit Rechtsprinzipien versteht, als nach welchem zu streben uns die Vernunft durch einen kategorischen Imperativ verbindlich macht...."
Immanuel Kant:
Metaphysik der Sitten, Rechtslehre

1817
Aus dem Text:
"...Der Ungehorsam ist dem Richter eine heilige Pflicht, wo der Gehorsam Treubruch sein würde gegen die Gerechtigkeit, in deren Dienst er allein gegeben ist...."
Paul Johann Anselm Feuerbach:
Rede anläßlich seiner Einführung in das Amt des Präsidenten des Appellationsgerichts zu Ansbach

1840
Aus dem Text:
"...Die Macht der Gerichte ist zu allen Zeiten der sicherste Schutz gewesen, der sich der individuellen Unabhängigkeit bieten konnte; für die demokratischen Zeiten gilt das aber ganz besonders; die persönlichen Rechte sind da immer in Gefahr, wenn nicht die richterliche Gewalt in dem Maße wächst und sich erweitert, in dem die gesellschaftlichen Bedingungen sich einander angleichen...."
Alexis de Tocqueville:
Über die Demokratie in Amerika

1862
Aus dem Text:
"....Wenn Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen nun an denselben einen Zettel, auf den Sie schreiben: dies ist ein Feigenbaum, ist denn dadurch der Baum zum Feigenbaum geworden? Nein, und wenn Sie Ihr ganzes Hausgesinde, ja alle Einwohner des Landes herum versammelten und laut und feierlich beschwören ließen: dies ist ein Feigenbaum - der Baum bleibt, was er war, und im nächsten Jahr, da wird sich's zeigen, da wird er Äpfel tragen und keine Feigen. Ebenso wie wir gesehen haben mit der Verfassung. Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht...."
Ferdinand Lassalle
Über Verfassungswesen

1877
Aus dem Text:
"....Der Versuch der Bestechung des Richters von seiten der Privatperson trägt schon in der Form den Stempel des Illegalen an sich, das bloße Anerbieten kennzeichnet den Versucher, enthüllt ihn in seiner wahren Gestalt. Die Staatsgewalt dagegen bedarf nicht des Anerbietends, sie hat nicht nötig, dem käuflichen Richter einen Preis für seine Willfährigkeit zu nennen, der Besitz des Preises in ihrer Hand leistet ihr denselben Dienst, - Servilismus und Ehrgeiz erraten ihre Gedanken von ferne und kommen ihr auf halbem Wege entgegen...."
Rudolf von Jhering
Der Zweck im Recht - Rechtspflege - der Richter

1926
Aus dem Text:
"...Die Regierung, die die Unabhängigkeit der Richter schädigt, untergräbt schlechthin die Säule des Rechtsstaates..."
Jubiläumsfeier des (Sächsischen) Oberverwaltungsgerichts
Ansprache von Präsident Wirkl. Geh. Rat v. Nostitz-Drzewiecki vom 02.01.1926

1934
Aus dem Text:
"Ich kann es mir ersparen, im einzelnen darzulegen, daß es einen Rechtsstaat nicht geben kann ohne Gewaltenteilung"
Gustav Radbruch
Der Relativismus in der Rechtsphilosophie

1948
Aus dem Text:
"....Wir müssen wieder zurück zu der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da ist....Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu der wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht geeignet, die menschliche Freiheit zu sichern...."
Adolf Süsterhenn
Rede vom 08.09.1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rats

1949
Aus dem Text:
"....Durch die in dem Abschnitt "Die Rechtsprechung" getroffene Regelung wird der Gedanke herausgestellt, daß die rechtsprechende Gewalt neben Legislative und Exekutive die dritte staatliche Funktion ausübt und im System der Gewaltenteilung den dritten Machtträger darstellt [......]
Das vorerwähnte Grundprinzip bedeutet insbesondere
1. die Notwendigkeit des Vorhandenseins oder der Schaffung besonderer Organe für die vorgenannte Seite der Staatstätigkeit; [......]
Der zu 1. genannte Gesichtspunkt hat seinen Ausdruck gefunden in der Bestimmung des Artikels 92...."

Amtliche Begründung des Grundgesetzes
(Abschnitt: "Die Rechtsprechung")

1949
Aus dem Text:
"....Erkennen läßt sich aber, daß das Grundgesetz der rechtsprechenden Gewalt als der eigentlichen Hüterin des Rechts eine über die Vorstellungen von Weimar hinausgehende Bedeutung zuerkennt. Es will nach den Erfahrungen einer trüben Vergangenheit der staatlichen Machttheorie den Satz entgegenstellen: »Dem Rechte die Macht.«...."
Georg August Zinn:
Die Rechtsprechung

1951
Aus dem Text:
".... Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie und sein eigenes Fortkommen zu sorgen. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht....Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen....Eine ganz böse Fessel liegt ferner in dem Umstand, daß die Gerichte nicht selbst ihre Haushaltsmittel bei der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, daß all das vielmehr in der Hand der Exekutive ist....Den Gerichten kann also von der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- oder Schlechtverhalten höher gehängt werden. Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu...."
Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt

1952
Aus dem Text:
"....Das Grundgesetz baut....in einer gegenüber der bisherigen Verfassungsentwicklung in Deutschland durchaus neuartigen Weise die dritte, die rechtsprechende Gewalt als dritten Machtträger im System der Gewaltenteilung aus und verselbständigt ihn. Es setzt in den Gerichten besondere Organe für den Schutz des Rechts ein....Es unterwirft nicht nur den Streit unter den Bürgern und die Verletzung des Strafgesetzes dem Richterspruch, sondern auch das Tun und Lassen der öffentlichen Gewalt, wenn sie damit das Recht verletzt. Es bindet den Richter nur an den gültigen Gesetzesbefehl und ermächtigt und verpflichtet ihn, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Ausdrücklich erklärt das Grundgesetz die rechtsprechende und auch die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden und man möchte sich wundern, welche Mühe darauf verwendet wird, einen so deutlichen, wenn auch problemreichen Verfassungssatz in nichts zu zerdeuten...."
Staatsrat Dr. Kollmann, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs
Die Dritte Gewalt (Tragweite und Folgerungen)

1952
Ein Versuch, den Willen des deutschen Verfassungsgebers in eine neue Realität umzusetzen:
Aus dem Text:
a) An die Stelle des Justizministeriums, das in Zukunft fortfällt, tritt die Landesjustizverwaltung.
b) Die Justizverwaltung nimmt die Befugnisse des bisherigen Justizministeriums wahr, ihrer Dienstaufsicht unterstehen auch sämtliche Gerichte, die bisher zum Bereich eines anderen Ressortministeriums gehörten (also auch Staats-, Verwaltungs- und Disziplinargerichtshof, Arbeits- und Finanzgerichte sowie etwaige Sozialgerichte)....
Prof. Dr. Theodor Eschenburg (Universität Tübingen)
Verfassung und Verwaltungsaufbau des Südweststaates

1953
Ein rechtsvergleichender Streifzug (England, Österreich, Belgien, Kanada, Holland, Irland, Italien, Luxemburg, Schweiz, Frankreich). Ein Bericht über den Internationalen Richterkongreß in Rouen
Von Erster Staatsanwalt Dr. Fritz Decker, München:
Die Unabhängigkeit der Richter

1953
Aus dem Text:
"....Die nächste Gelegenheit, neue Wege zu beschreiten, war die Verfassung des Südweststaates, um so mehr, als einer seiner begeistertsten Vorkämpfer, der Tübinger Staatsrat und Professor Dr. Eschenburg, sich davon eine durchgängig neue Konzeption des Staatsaufbaues und vor allem eine wirkliche Herauslösung der Richterschaft aus dem parteipolitischen Getriebe versprochen hat....Es ist ein Teil der deutschen Verfassungstragödie, die wir gerade jetzt im Südweststaat erleben, daß alle diese echten Reformansätze im Keim erstickt wurden...."
Paul Wilhelm Wenger
Rheinischer Merkur
Richter oder Justizbeamte?

1953
Aus dem Text:
"Politiker aller Parteien haben übereinstimmend festgestellt, daß in Wirklichkeit noch ein Verwaltungsstaat statt eines Rechtsstaates besteht, daß eine Bürokratenherrschaft an Stelle der Volksherrschaft gerückt ist, daß die Gewaltenteilung schon eine Fiktion wurde, zumal mehr als 90 Prozent aller Gesetzentwürfe von der Ministerialbürokratie und knapp 10 Prozent von den Mitgliedern der gesetzgebenden Körperschaften gefertigt werden....."
Dr. jur. Manfred Mielke
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Der Verwaltungsstaat fürchtet den Rechtsstaat

1953
Aus dem Text:
"....Wie kaum eine andere Verfassung jemals gibt das Bonner Grundgesetz auf die uralte Philosophenfrage, wer denn die Herrschenden beherrsche, die ganz klare, eindeutige Antwort: das Recht, und nur das Recht, und immer das Recht....Die verselbständigte.....Organisation der rechtsprechenden Gewalt ist es, mit der wir die oft so peinlich fühlbaren Halbheiten bezüglich der Justizorganisation überwinden können. Nur sie führt die mit den Unabhängigkeitsgarantien des 19. Jahrhunderts angebahnte Entwicklung zu dem von der Sache der Rechtsprechung recht eigentlich geforderten Ziel. Nur sie wäre das folgerichtige Ergebnis dessen, was das Bonner Grundgesetz als Aufgabe, Wesen, Funktion der rechtsprechenden Gewalt erachtet. Es geht bei alledem um weit mehr als bloße Organisationstechnik. Es geht überhaupt nicht um "Privilegien" und Prestige. Es geht um den Rechtsstaat und das, was er uns kulturell und ethisch, was er uns als Zukunftshoffnung zu bedeuten hat....In dieser Richtung zu arbeiten und auch zu wagen, sind wir einer schuldbeladenen Vergangenheit, sind wir aber auch der Zukunft Deutschlands, ja Europas schuldig."
Prof. Dr. Eberhard Schmidt, Heidelberg
Richtertum, Justiz und Staat

1953
40. Deutscher Juristentag (Sieg der Reformgegner?)
Aus dem Text:
Gutachter Prof. Dr. Ridder:
"....Es gibt keine "rechtsprechende Gewalt"....in der Demokratie des Grundgesetzes...."

Prof. Dr. Schmidt:
"....Ich habe den Art. 92 und den Art. 20 GG zu sehen und zu verstehen gesucht auf dem Hintergrunde der ganzen ungeheuer bewegten Justizgeschichte unseres Volkes, in der es doch wirklich dramatische Erscheinungen gegeben hat, Erscheinungen, aus denen man ganz deutlich sehen kann, wie gefährlich die reine Parteipolitik und die Machtpolitik der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oft genug geworden ist und jeden Augenblick wieder werden kann....Ist es wirklich "verfassungswidrig", wenn man den Versuch macht, den Sinn des Art. 92 und 20 GG bis zum Letzten zu erschöpfen und daraus die Konsequenzen zu ziehen, Konsequenzen, die, zugegeben, einmal etwas anders aussehen als das bisher übliche Bild der Justizverwaltung?....Es braucht nicht gleich ein totalitärer Umbruch zu sein, sondern es kann eine Parteikonstellation sein, die an die Spitze der Justizverwaltung eine Persönlichkeit führt, die keine anderen Absichten hat, als von rein parteipolitischen, und d. h. nach meinem Dafürhalten unsachlichen Gesichtspunkten aus "....gegen die Justiz und ihre Unabhängigkeit Politik zu....machen...."

Kammergerichtspräsident Dr. Skott:
"....Im übrigen zeigt das Gutachten eine merkwürdige Inkonsequenz....Ich greife einige Stellen heraus. Die betonte Herausstellung der Rechtsprechung als Dritter Gewalt, diese zu den Grundmanifestationen des Grundgesetzes gehörende Vorschrift, bezeichnet er Seite 18 als "unglückliche Terminologie des Grundgesetzes", aus der "jetzt verstärkt der nebelspendende Wortzauber um die Dritte Gewalt kultiviert" werde, tut in Anm. 40 die Deduktion, die Prof. Eberhard Schmidt in seiner Abhandlung "Richtertum und Staatsdienst" an die Einkleidung knüpft, die das Grundgesetz dem Postulat der Dritten Gewalt gibt, als "schwarze Kunst" ab (Herr Prof. Schmidt hat sich ja schon selbst nachdrücklich dagegen gewehrt), spricht Seite 28 von den "zeitfremden Theaterkothurnen einer Dritten Gewalt", auf denen sich die Rechtsprechung "spreize", weist Seite 36 darauf hin, daß die in Frankreich versuchte Lösung des auch dort brennenden Problems auf einem Kompromiß beruhe (was für den Wert und die Brauchbarkeit der Regelung gar nichts besagt),bezeichnet die französische ebenso wie die italienische Regelung als "anachronistische Restaurierung einer Dritten Gewalt", erschauert unter dem "Schlangenblick der doktrinären Gewaltentrinität" und nennt Seite 37 das im Grundgesetz ausgesprochene, von ihm mehrfach bekämpfte "Junctim von Gericht und Rechtsprechung" "einen der vielen von mangelnder Einsicht in die Gesetzlichkeit der Entwicklung von Staat und Verfassung zeugenden Perpetuierungsversuche des Grundgesetzes, die insgesamt geradezu eine Aufreizung zum Verfassungsbruch darstellen", um dann auf Seite 35 - eine bemerkenswerte Antithese- "die neue sowjetzonale Justizgesetzgebung besonders im Hinblick auf den Versuch, durch den Aufbau eines selbständigen justizministeriellen Unterbaues die Gerichte von dem Ballast der Verwaltung zu befreien, einer Prüfung sine ira sed magno cum studio" zu empfehlen...."

40. Deutscher Juristentag, öffentlich-rechtliche Abteilung:
Empfiehlt es sich, die vollständige Selbstverwaltung aller Gerichte im Rahmen des Grundgesetzes gesetzlich einzuführen?

1957
Aus dem Text:
"Nur bei völliger Losgelöstheit von der Verwaltung kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre vornehmste Aufgabe, eben diese Verwaltung zu kontrollieren, erfüllen."
Die Bundesregierung - amtliche Begründung des
§ 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

1959
Dr. Adolf Arndt, Mitglied des Deutschen Bundestages:
Das nicht erfüllte Grundgesetz

1962
Aus dem Text:
"....Das Prinzip der Gewaltenteilung ist an keine Dogmen und an keine Richtung gebunden. Sie ist keine Glaubenssache, wie das Königtum oder die Republik eine Glaubenssache sein mag. Sie ist kein Selbstzweck, sondern sie ist ein Mittel, ein sinnreiches Mittel der Staatsgestaltung und der Staatskunst. Während viele Staatstheorien die Weisheit und Gerechtigkeit des Herrschers oder die Einsicht und Disziplin des Volkes als gegeben voraussetzen, geht dieses Prinzip von der "ewigen Erfahrung aus, daß jeder, der Macht hat, ihrem Mißbrauch geneigt ist: er geht so weit, bis er auf die Schranken stößt [Montesquieu].";....."
Prof. Dr. Theodor Eschenburg (Universität Tübingen)
Staat und Gesellschaft in Deutschland

1964
Aus dem Text:
".....Eine Justiz, der die Unabhängigkeit in entwürdigenden Formen genommen, die ständig unter politischem Druck gehalten worden ist, in deren Personalbestand durch eine parteipolitisch orientierte Personalpolitik eingegriffen worden ist und deren Richter nicht einmal im Justizministerium Schutz gefunden haben, sondern gerade auch von hier aus schwerwiegende Eingriffe haben hinnehmen müssen....kann man nicht an den Maßstäben messen, die gegenüber einer wahrhaft unabhängigen Justiz, die von den von ihr anzuwendenden Gesetzen grundsätzlich die Weisung zu gerechten Entscheidungen erwarten darf, durchaus berechtigt und angebracht sind. Die geschichtliche Erfahrung hat mit Deutlichkeit gelehrt, wie sehr, wenn eine mit Intention auf Wahrheit und Gerechtigkeit geübte Rechtspflege überhaupt möglich sein soll, durch eine von allen anderen staatlichen Gewalten streng zu respektierende gerichtsverfassungsrechtliche Institutionalisierung die völlige äußere und innere Freiheit der Richter bei Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung gewährleistet sein muß...."
Prof. Dr. Eberhard Schmidt (Universität Heidelberg)
Einführung in die Geschichte der Deutschen Strafrechtspflege:
Untergang der Unabhängigkeit der Justiz

1966
Aus dem Text:
".....Die Parteien wandeln ihren Sinn. Die Richtung der Wandlung ist diese: Sie waren gemeint als Organe des Volkes, das durch sie seinen Willen kundtut und umgekehrt wieder von ihnen politisch erzogen wird. Aber sie werden zu Organen des Staates, der nunmehr wieder als Obrigkeitsstaat die Untertanen beherrscht. Die Parteien, die keineswegs der Staat sein sollten, machen sich, entzogen dem Volksleben, selber zum Staat. Ursprünglich vielfach autonome Bildungen aus der unbegrenzten Freiheit des Volkes, werden sie in ihrem Bewußtsein zu den Machtträgern selber. Der Staat, das sind die Parteien. Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie. Sie usurpiert den Staat. Diese Wandlung wird institutionell ohne Absicht befördert. Bei der Begründung der Bundesrepublik ging der Wille auf die Stabilität der Regierung. Die aktive Teilnahme des gefährlichen Volkes sollte möglichst gering werden. Man konnte es nicht ausschalten, weil man behauptete, eine Demokratie zu wollen. Aber man reduzierte seine Wirkung auf die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen. Und man behandelte es bei den Wahlen mit den Propagandamitteln als Stimmvieh, das nur über das Maß der Beteiligung der einzelnen Parteien an der Regierung entscheidet...."
Karl Jaspers
Wohin treibt die Bundesrepublik?

1966
Aus dem Text:
".....Der in Wahrheit "fortgeschrittenste" Gedanke kann ein historisch weit zurückliegender sein, aber gerade deshalb noch eine Zukunft haben...."
Karl Löwith
Gott, Mensch und Welt in der Metaphysik von Descartes bis zu Nietzsche

1967
Aus dem Text:
".....Mit den Institutionen ist die Kontrolle verknüpft. Diese ist eine Bedingung der Freiheit in der Demokratie. Die Kontrolle ist notwendig, weil Menschen im Besitz der Macht vielleicht ohne Ausnahme dazu neigen, diese zu mißbrauchen. Im demokratischen Staat darf keine Behörde, keine Instanz, keine handelnde Persönlichkeit ohne Kontrolle bleiben...."
Karl Jaspers
Antwort

1968
Aus dem Text:
"....wie kann man bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter in einem Staat mit einer Grundordnung wie der unsrigen eine Regelung gutheißen, die nicht einmal das Kaiserreich gekannt hatte (geschweige denn die Weimarer Republik), sondern die erst die Diktatur eingeführt hatte!...."

Günter Weist, Oberlandesgerichtsrat, Frankfurt a.M.:
Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter

1968
Von der Antike bis zum Zeitalter der Aufklärung - Die Idee der Freiheit des Bürgers.
Prof. Dr. Themistokles Tsatsos
Zur geschichtlichen Entwicklung der Gewaltenteilungslehre

1969
Aus dem Text:
"....Die Parallelen zwischen der bestehenden Justiz und der katholischen Kirche sind augenfällig; ich spreche von der Hierarchie im Rechtswesen. An der Spitze die Professoren, die gewissermaßen als Kardinäle dem Mysterium der Dogmatik am nächsten stehen, über die Bundesrichter als Bischöfe bis schließlich zu den Amtsrichter-Kaplänen, bei denen der Rechtsstrom zu einem dünnen Rinnsal geworden ist...."

Theo Rasehorn, Oberlandesgerichtsrat, Köln:
Opas Justiz lebt

1974
Aus dem Text:
"....Die Fähigkeit staatlich verfaßter Gesellschaft, den Wandel in Freiheit zu beherrschen, ist nicht nur von der Garantie ihrer Wertordnung, sondern gleichermaßen vom Charakter der gesellschaftlichen Strukturen abhängig. Damit sind die organisatorischen und institutionellen Vorkehrungen gemeint, deren sich die Gesellschaft bedient, um ihre Aufgaben zu bewältigen...."
Prof. Dr. Kurt H. Biedenkopf
Fortschritt in Freiheit

1983
Aus dem Text:
"....Jedes Gesetz ist aber zunächst nur ein Stück Papier. Um Recht zu gewährleisten, ein Gesetz effektiv zu machen, bedarf es des Rechtsschutzes, der Rechtspflege und damit des Richters. Aus diesem Ansatz her erklärt sich die das herkömmliche deutsche Verfassungsdenken transzendierende Aktivierung des Rechtsstaatsprinzips. Um der Freiheit des Bürgers willen sollte die Macht von Legislative und Exekutive beschränkt werden..."
Dr. Rudolf Wassermann, Präsident des Oberlandesgerichts (Braunschweig):
Der Richter im Grundgesetz

1984
Aus dem Text:
"....Das Prinzip der Gewaltenteilung ist, wie andere organisatorische Verfassungsprinzipien, nicht Selbstzweck, sondern soll bewirken, daß durch Aufteilung der Macht auf Träger unterschiedlicher Interessenrichtung die Machtträger sich gegenseitig zu größerer Richtigkeit steigern. Das Zusammenspiel der Machtträger soll eine möglichst große Richtigkeitschance für Gemeinschaftsentscheidungen sichern. Darin liegt der bleibende Sinn, dem das Gewaltenteilungsprinzip über alle Änderungen der politischen Kräfte und der staatlichen Einrichtungen hinweg zu dienen bestimmt ist...."
Prof. Dr. Hans Herbert v. Arnim
Wandlung des Gewaltenteilungsprinzips

1985
Aus dem Text:
"...In den parlamentarischen Demokratien stellt die stärkste politische Partei oder Parteienkoalition die Regierung und die Mehrheit im Parlament und beherrscht beide Organe..."
Prof. Dr. Reinhold Zippelius (Universität Erlangen-Nürnberg):
Die Gewaltenteilung in der heutigen Staatswirklichkeit

1985
"...Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem Wohlwollen derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?..."
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Tübingen):
Hierarchie und Karriere
Die institutionalisierte Abhängigkeit des Richters


1989
Aus dem Text:
"....Immer wieder sehen wir die Platonische Frage »Wer soll herrschen?« , sie spielt noch immer eine große Rolle in der politischen Theorie, in der Theorie der Legitimität, und insbesondere in der Theorie der Demokratie. Es wird gesagt, daß eine Regierung das Recht hat zu herrschen, wenn sie legitim ist, das heißt, gemäß den Regeln der Konstitution von einer Mehrheit des Volkes oder seiner Vertreter gewählt wurde. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß Hitler auf legitime Weise an die Macht kam und daß das Ermächtigungsgesetz, das ihn zum Diktator machte, von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen wurde. Das Legitimitätsprinzip reicht nicht hin...."
Sir Karl Popper
Wer soll herrschen?

1989
Aus dem Text:
"....Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.... verkündet....Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund der Zeitläufe nun einmal da war....
Senatsrat Dr. Hans Wrobel
Ein neues Bild vom Richter

1990
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden):
Die unzulässige Praxis der Besetzung der hessischen Richterdienstgerichte

1991
Papst Johannes Paul II.
Enzyklika CENTESIMUS ANNUS zum hundertsten Jahrestag von RERUM NOVARUM

1992
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
und
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Kreisgericht Leipzig-Stadt)
Sieben selbstkritische Thesen gegen das Beförderungswesen

1994
Aus dem Text:
"Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht "von Menschen" und "für Menschen" gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?"
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
Wer schuldet seinen Träumen noch Leben ?

1996
Nicola Behrend, Richterin am Sozialgericht (Dortmund)
Die Rechtsstellung der Richter und Staatsanwälte in Europa

1996
Aus dem Text:
"Die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Justiz, folglich unabhängig gegenüber der Exekutive; denn die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Justiz und die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Hieraus folgt, daß allgemeine oder besondere Weisungen der Exekutive unzulässig sind."
Europäische Grundsatzerklärung zur Staatsanwaltschaft
verabschiedet von der Vereinigung Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés - MEDEL - (Europäische Richter für Demokratie und Freiheitsrechte) auf der Konferenz der MEDEL in Neapel am 02.03.1996

1996
Jutta Wolters, Richterin am Verwaltungsgericht (Wiesbaden):
MEDEL in England

1996
Aus dem Text:
".....Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist....."
Frank Schindler
Die historische Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens

1996
Aus dem Text:
".....All dies nährt die Befürchtung, dass gerade in einer Zeit, in der ein Angriff der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität auf staatliche und wirtschaftliche Institutionen droht, die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht über die notwendige Handlungsfreiheit verfügen, um dieser für Deutschland neuartigen Form der Kriminalität entgegenzuwirken...."
Raoul Muhm, Rechtsanwalt in München
Der unabhängige Staatsanwalt - das italienische Modell -

1997
Aus dem Text:
".....Justizbeamte, die in der Verkleidung von Richtern herumlaufen, gibt es reichlich."
Jürgen Rudolph, Richter am Amtsgericht (Cochem)
Die diskrete Korruption der deutschen Justiz

1998
Aus dem Text:
"......Die Justiz darf sich nicht auf ein Effizienzkonzept festlegen lassen, welches auf eine ökonomische Rationalität verkürzt ist. Es besteht die Neigung - sie wird vom ökonomischen Denken genährt -, die Garantien rechtlicher Regelungen und Verfahren bloß noch als "Kosten" zu konzipieren und sie dann herunterzurechnen. Es wächst die Entschlossenheit, die Güte des Justizsystems vorwiegend oder ausschließlich an ökonomischen Parametern zu bemessen: Menge pro Zeit. Das ist ein Begriff von Effizienz, der mit den Aufgaben der Justiz nur am Rande zu tun hat und der deshalb, sollte er sich als zentral durchsetzen, zu verzerrter Wahrnehmung und verheerenden Fehlurteilen führen wird......."
Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer
Für eine Reform der Dritten Gewalt

1998
Aus dem Text:
"....Der [spanische] Justizminister hat mit der Justiz kaum etwas zu tun. Er ist für Rechtspolitik, Gesetzgebung und dergleichen zuständig...."
Christoph Strecker, Richter am Amtsgericht (Stuttgart):
Selbstverwaltung der Justiz in Spanien

1998
Aus dem Text:
"....Die Pointe des Vernunftrechts, das mit Rousseaus und Kants Idee der Selbstbestimmung operiert, ist eine Vereinigung von praktischer Vernunft und souveränem Willen, die der politischen Herrschaft alles bloß Naturwüchsige abstreift, indem sie die Ausübung politischer Herrschaft auf die Ausübung der politischen Autonomie der Staatsbürger zurückführt...."
Jürgen Habermas
Faktizität und Geltung

1999
Aus dem Text:
"....Was eigentlich ist die Gewaltenteilung und was macht sie so wichtig? Darüber, wie ein Staat idealerweise aufgebaut sein sollte, haben sich Denker seit Jahrtausenden den Kopf zerbrochen....Während man....im Mittelalter vor der Erörterung staatstheoretischer Probleme erst einmal in der Bibel nachlas, wie die Welt eigentlich funktioniert und wer der Mensch ist, begann man sich in der Neuzeit an der Realität zu orientieren. Man fing an, auf den Menschen zu schauen, um ein Menschenbild zu gewinnen. Und nach diesem Menschenbild richtete man seine Vorstellungen von den Notwendigkeiten staatlicher Ordnung aus....Der englische Staatstheoretiker Thomas Hobbes hatte ein ganz negatives Menschenbild. Er formulierte im Jahre 1651: "Man muß von Anfang an davon ausgehen, daß alle Menschen ein gemeinsames Ziel haben, sie wollen Macht und immer mehr Macht, ständig und ununterbrochen, und das endet erst mit dem Tod.....Wo Menschen zusammenkommen und kein Staat existiert, der sie in Schach hält, dort gibt es kein Vergnügen, sondern nur Ärger. Denn jeder will von dem anderen so anerkannt werden, wie er sich selber sieht"....Er schlug vor, daß die Menschen ihre Wolfsnatur auf einen Oberwolf übertragen, der ihnen Ordnung und Frieden garantiert.... Eine Generation später sah der Engländer John Locke die Menschen etwas positiver....Warum, so fragt er, sollen sich die Menschen einem "Oberwolf" unterwerfen? Wenn schon Unterwerfung, dann doch allenfalls so weit, wie sie unbedingt notwendig ist, um Recht und Ordnung zu garantieren....Schon bei Locke finden wir das Modell eines gewaltengeteilten Staates, wenn auch noch nicht im modernen Sinne: Wir haben es nicht mehr mit einem Monarchen (König, Tyrann) zu tun, dessen Wille zugleich Gesetz ist, die Gesetze werden vielmehr von einem von dem König, also der ausführenden Gewalt, unabhängigen Gremium, dem Parlament beschlossen. Und diese Gesetze bilden die Spielregeln für die ganze Gesellschaft, sie stehen über allen, ihnen ist auch der König unterworfen. Ich betone das Wort "unterworfen", weil ich den Eindruck habe, daß das demokratische Bewußtsein mancher Exekutivorgane der Gegenwart, gemessen an dem von John Locke erreichten zivilisatorischen Niveau, eher dem Spätmittelalter zuzuordnen ist........."
Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden:
Gewaltenteilung in Deutschland - die steckengebliebene Reform

1999
Aus dem Text:
"....Die Unabhängigkeit des Richters dient dazu, den einzelnen Bürger vor dem Mißbrauch der repressiven Gewalt des Staates zu schützen. Sie allein genügt aber nicht, um die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns und die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz zu gewährleisten. Ohne eine solche richterliche Kontrolle staatlichen Handelns kann man aber nicht von einem Rechtsstaat sprechen...."
Dr. Marco Pivetti (Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgericht in Rom):
Gewaltenteilung in Italien

1999
Aus dem Text:
"....Die Geschichte der Dritten Gewalt in Deutschland ist eine Geschichte der Demütigungen von Anfang an. Man kann auch sagen: Eine Geschichte der Dritten Gewalt als eigenständige Staatsgewalt gibt es in Deutschland fast gar nicht. Es hat nie einen realistischen Versuch gegeben, die Justiz entsprechend der mit der Gewaltenteilungslehre naturgemäß verbundenen Vorstellung eines Nebeneinanders der Staatsgewalten auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch stets von der Exekutive abhängig und ihr über den Justizminister, seinerseits Teil der Exekutive, verbunden geblieben. Die Rolle des Justizministers ist dabei nie wirklich hinterfragt worden. Gemessen am Gewaltenteilungsgrundsatz ist er - in dem hier erörterten Zusammenhang und unbeschadet sonstiger Aufgaben (Betreuung der Gesetzgebungsarbeit, Verwaltung von Gefängnissen etc.) - strenggenommen eine Absurdität. Man stelle sich den Sturm der Entrüstung vor, der sich - berechtigterweise - erheben würde, wenn jemand auf den Gedanken käme, die Angelegenheiten der Legislative, des Parlaments, unter dem Dach der Regierung, ihren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet, durch ein "Parlamentsministerium" wahrnehmen zu lassen....Die Verfassung selbst geht zwar.... von der Judikative als eigenständiger Staatsgewalt aus, stellt aber, anders als in puncto richterliche Unabhängigkeit, kein Instrument zum Schutz der Eigenständigkeit der Dritten Gewalt zur Verfügung....Die Dritte Gewalt selbst ist, so scheint es, wehrlos und rechtlos...."
Dr. Peter Macke (Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive

2000
Gewaltenteilung - Einführung in das Thema
Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden

2000
Aus dem Text:
"....Weshalb sich Richterinnen und Richter von vornherein auf inhaltliche Diskussionen über die Art ihrer Steuerung durch eine andere Staatsgewalt einlassen und nicht stattdessen zuerst prüfen, ob eine solche Einflussnahme überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist, wäre eine eigene Untersuchung wert. Erlauben Sie mir, diese Frage auf die Spitze zu treiben, indem ich ein Bild male, eine Karikatur in Worten:
Stellen Sie sich vor: Eine Gruppe von Gefängnisbesuchern wird mit Gefangenen verwechselt und versehentlich eingesperrt. Und jetzt sitzt sie hinter Gittern und fordert nicht vehement ihre Freiheit, sondern sie stellt resigniert fest, dass sie nun einmal gefangen ist und lässt sich artig auf Diskussionen mit der Gefängnisleitung ein über die effiziente Gestaltung ihres Haftalltages...."

Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden
Aus Baden-Württemberg:
Neue "Steuerungs"-Modelle in der Justiz (oder: vom Richter zum juristischen Sachbearbeiter?)

2000
Aus dem Text:
"...Die Dritte Gewalt ist den Richtern "anvertraut". Wer die Richter wiederum einem Organ der Exekutive "anvertraut", macht den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung zunichte..."
Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden:
Zur Unabhängigkeit von Richtern und von Beamten in direktem Vergleich

2001
Aus dem Text:
"...Ein Richter, der sich in der Frage öffentlichen Auftretens und bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben dem Ministerium verpflichtet fühlt, wird dem Verfassungsgebot des Art. 97 GG ebenso wenig gerecht wie derjenige, der die Urteile für die nächste Instanz schreibt..."
Rechtsanwalt Dr. Michael Quaas, M.C.L., Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart:
Aus der Sicht des Anwalts: der ideale (Verwaltungs-)Richter

2001
Aus dem Text:
"Allein das Verfahrensrecht und das materielle Recht sind die verfassungslegitimen Steuerungsinstrumente richterlicher Tätigkeit. Meint die Justizpolitik diese richterliche Tätigkeit unter Effizienzgesichtspunkten verändern zu müssen, so muss und kann sie allein hier ansetzen..... Bemerkenswert sind eigentlich gar nicht diese Ergebnisse, sondern der Umstand, dass man offenbar selbst nach 50-jähriger Geltung des Grundgesetzes wieder darauf hinweisen muss."
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier:
Die richterliche Unabhängigkeit und ihre Schranken

2001
Aus dem Text:
"Absolute Unabhängigkeit des Richteramtes von der Regierung."
Roland Thalmair, München
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Portugal

2001
Aus dem Text:
"Obwohl kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Gerichte keine Verwaltungsbehörden sind, werden sie auch im Modernisierungsprozess als Verwaltungsbehörden behandelt."
Karl Friedrich Piorreck
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aufgaben der Richtervertretungen im Modernisierungsprozess

2001
Aus dem Text:
"....Der Bundestag soll der Regierung Vorgaben machen und sie kontrollieren. Wie die Haushaltsplanung aber beispielhaft zeigt, ist die Mehrheit der Abgeordneten längst der Exekutive hörig...."
Gerrit Wiesmann: Volksvertreter unter Druck
Aus: Financial Times Deutschland vom 30.11.2001

2002
Zur Auswahl von Bundesrichtern:
Jürgen Habel, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
Warum so aufgeregt?

2002
Aus dem Text:
"Mit der Normierung des § 23 Abs. 1 SächsJG......sind......die......Grenzen der Landesgesetzgebung zumindest grob fahrlässig ignoriert worden. Letzeres ist nicht nur kein Beitrag zur Rechtsklarheit; die Mißachtung des bundesstaatlichen Kompetenzverteilungsregimes der Art. 30, 70 ff. GG stellt einem formellen Landesgesetzgeber darüber hinaus nicht das beste Zeugnis aus."
Universitätsprofessor Dr. Jochen Rozek (TU Dresden)
Verwaltungsrichterliche Dienstaufsicht zwischen Bundes- und Landesrecht

2002
Aus dem Text:
"....Das eigentliche Ziel der Demokratie ist die Sicherung des effektiven Einflusses des Volkes auf die Ausübung der Staatsgewalt...."
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
Demokratie an der Legitimationskette

2002
Aus dem Text:
"Der Hilferuf des Staatsanwalts - Berlusconis Traum wären deutsche Verhältnisse"
Aus der Süddeutschen Zeitung vom 19.11.2002:
Henning Klüver
Alles, was Recht ist

2002
Aus dem Text:
"....Der Deutsche Richterbund fordert mittel- und langfristig eine möglichst umfassende Selbstverwaltung der Justiz in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht. Nur dies sichert dauerhaft die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter und wird der besonderen Stellung der Staatsanwaltschaften gerecht...."
Beschluss der Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes vom 15.11.2002 zur
"Selbstverwaltung der Justiz"

2002
Aus dem Text:
"....Wie machen es die anderen? Deutschland ist nahezu umzingelt von Rechtsordnungen, die ihrer Justiz eine deutlich höhere Unabhängigkeit von der Exekutive bewilligen als hierzulande. Die südeuropäischen Länder Frankreich, Italien und Spanien kennen die Selbstverwaltung der Gerichte seit langem,[.....]. Zahlreiche weitere europäische Länder haben in den letzten Jahren neue Strukturen für die Justizverwaltung geschaffen. Ungarn kennt einen Landesrechtspflegerrat, dem die Richter unterstellt sind. In Portugal hat die Verfassung 1997 einen obersten Rat der Gerichtsbarkeit installiert, die dänischen Kollegen arbeiten seit 1999 mit einem Justizselbstverwaltungsrat. In den Niederlanden führt seit Januar 2002 ein eigener "Rat für die Rechtsprechung" als Selbstverwaltungsorgan die Dritte Staatsgewalt. Weiterhin planen Norwegen zum 1.11.2002 sowie Polen die Einführung von Selbstverwaltungssystemen. Den EU-Beitrittskandidaten unter den mittel- und osteuropäischen Staaten hat Brüssel nahegelegt, Selbstverwaltungselemente in die Justizverwaltung als Nachweis der Unabhängigkeit der Judikative zu implementieren. Estland und Litauen haben dementsprechend Selbstverwaltungsorgane geplant, die ihre Arbeit im Jahre 2002 aufnehmen werden bzw. bereits aufgenommen haben....Würde eigentlich die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland derzeit die Aufnahmekriterien der EU erfüllen?...."
Präsident des LG Geert W. Mackenroth, Itzehoe, und Direktor des AG Hanspeter Teetzmann, Delmenhorst
Mehr Selbstverwaltung der Justiz

2003
Gewaltenteilung - Besinnliches und Schauerliches zum Thema
Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden

2003
"Das Beförderungswesen wird abgeschafft...."
Aus dem Text:
Strukturen einer unabhängigen und demokratischen Justiz
Beschluss der Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung vom 01.03.2003.

2003
Aus dem Text:
"....Die Annahme, den Regierungen auf Bundes- oder Landesebene oder den Justizverwaltungen sei es gestattet, im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Richterinnen und Richter Präzisierungen oder Zielbestimmungen der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen oder Regelungslücken zu schließen, ist abwegig. Die Konkretisierung generell-abstrakter gesetzlicher Regelungen sowie die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben hat im Bereich der Rechtsprechung nicht durch die Regierung/Justizverwaltung nach politischen Kriterien, sondern in jedem Einzelfall durch die Richterinnen und Richter unter Anwendung juristischer Methodik und gesetzlicher Auslegungsregeln zu erfolgen...."
Karl Friedrich Piorreck
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Rechtsprechung ist eine Staatsgewalt und kein Produkt der Justizverwaltung!

2003
Aus dem Text:
"....Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet......Die "moralische Atmosphäre" der rechtsprechenden Gewalt wird in Deutschland maßgeblich von der Justizverwaltung bestimmt. Die von der Justizverwaltung verfolgten Machtinteressen der Regierung liegen wie ein Fangnetz über der rechtsprechenden Gewalt. Das subaltern-bürokratische Denken und Handeln der Exekutive lähmt jedes richterliche Engagement. Die quantitätsorientierte Fixierung an Pensen- und Erledigungszahlen hat mit der Richtigkeit und Gerechtigkeit richterlicher Entscheidungen nichts zu tun. Ein Beurteilungs- und Beförderungswesen, in dem die Lüge als Ritual allgemein akzeptiert ist, korrumpiert Menschen und zerstört ihre Moral...."
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
Vorfragen richterlicher Ethik

2003
Aus dem Text:
"....Der Justiz sind keine Gestaltungsaufgaben zugewiesen, die einer politischen Legitimation bedürfen. Richter entscheiden nach Art. 20 III und 97 I GG allein nach rechtlichen Kriterien und unterliegen keinerlei Sanktionen, die nicht von anderen Richtern verhängt werden. Daneben erfolgt eine Kontrolle durch die allgemeine und die Fachöffentlichkeit, deren Wirkung aber allein auf der Kraft des besseren Arguments beruht. Deshalb vermitteln allein Gesetz und Recht dem richterlichen Handeln seine Legitimation. Eine Exekutive, die Richter weder lenken noch korrigieren darf, kann sie auch nicht legitimieren. Eine eigenständige demokratische Legitimation neben der Gesetzesbindung ist lediglich für die Übertragung des Richteramtes erforderlich, da sie die Unabhängigkeitsgarantie auslöst. Hierfür sind unterschiedliche Formen denkbar...."
Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Gießen
Selbstverwaltung der Gerichte als Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit

2003
Aus dem Text:
"....Im Zweifelsfall gebührt denjenigen Kolleginnen und Kollegen besonderer kollegialer Respekt, die nicht die höchsten Erledigungszahlen aufweisen, weil sie in höherem Maße die Qualität ihrer Tätigkeit reflektieren und für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger umsetzen...."
Udo Hochschild, Vors. Richter am Verwaltungsgericht (Dresden)
Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe)
Qualitätsmanagement in der Justiz - Wer steuert die Rechtsprechung?

2003
Aus dem Text:
"....Da sich ein Justizminister nun aber nicht nur als Hüter über die Unabhängigkeit der Justiz, sondern natürlich auch als Politiker zu begreifen pflegt, ist er der Versuchung ausgesetzt, andere Mittel einzusetzen, um die politisch erwünschte Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu erreichen, wenn er diese für rechtlich vertretbar hält. So ermöglicht ihm seine Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft auch, Druck im Einzelfall.....zu erzeugen.....Dies ist vor allem dann bedenklich, wenn auf eine staatsanwaltliche Entscheidung hingewirkt wird, die keiner richterlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden kann...."
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Staatsanwaltschaft und Gewaltenteilung
Ein Plädoyer für die Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Judikative


2004
Aus dem Text:
"....Das Niveau der Politik wird in erster Linie von den Politikern bestimmt und wer dieses Niveau beklagt, soll einen Blick auf die werfen, die er gewählt hat. Aber er sollte auch die Strukturen und Spielregeln in Betracht ziehen, die den Rahmen deutscher Politik abgeben und die offenbar unsere Politiker erst ermöglichen....Heute bevölkern vor allem Lehrer und andere Beamte in den alten und Ingenieure in den neuen Ländern die Volksvertretungen; man muss diesen Umstand sogar noch wertschätzen, weil diese Abgeordneten anders als die reinen Parteifunktionäre oder Nurpolitiker, die von der Universität über Stabstellen aller Art bereits in jungen Jahren in wichtige politische Funktionen einrücken, wenigstens zeitweise das Leben des von ihnen vertretenen Volkes mitgelebt haben....Wenn Staatskunst sich in der Fertigkeit erschöpft, Ämter zu erringen und diese dann mit allen Mitteln festzuhalten, dann muss Folge dieser Pervertierung der Weg in die Staatskrise sein...."
Christoph Jestaedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (Dresden)
Bessere Politik durch mehr Gewaltenteilung

2004
Aus dem Text:
"....Willy Brandt hat einmal gesagt, Demokratie bedeutet Kontrolle von Macht und das heißt natürlich Kontrolle der Regierung. Diese Kontrolle findet aber offenkundig nicht statt durch eine CDU-Mehrheitsfraktion in diesem Parlament, die sich offensichtlich dafür entschieden hat, ein Abnickverein mit Pensionsanspruch zu sein....Wenn es um die Mächtigen im Freistaat geht, ist die sächsische Staatsanwaltschaft zur institutionalisierten Strafvereitelungsbehörde geworden. Welch furchtbarerer Rückschritt gegenüber dem, wofür die Menschen in diesem Lande 1989 auf die Straße gegangen sind, auch Mitglieder und spätere Mitglieder der CDU, die heute parteiintern als "Revolutionsadel" belächelt und verspottet werden!...."
Karl Nolle, Landtagsabgeordneter
Rede vor dem Sächsischen Landtag vom 05.02.2004

2004
Geert W. Mackenroth, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz
Beitrag zum Thema "Qualitätsmanagement in der Justiz"

2004
Aus dem Text:
"....Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz entzieht die in Art. 20 Grundgesetz niedergelegten Grundsätze der demokratischen Gestaltung....Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes findet....die Gewaltenteilung bereits vor - als Begrenzung einer Demokratie, die an ihren Rahmenbedingungen nichts ändern darf. Das Gewaltenteilungsprinzip ist Bestandteil des rechtsstaatlichen Rahmens, innerhalb dessen die deutsche Demokratie stattfinden soll: Auch die demokratisch legitimierte Staatsgewalt darf nur rechtsstaatlich ausgeübt werden. Und das soll von vornherein durch Gewaltenteilung garantiert werden...."
Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (Dresden)
Gewaltenteilung contra Demokratie?

2004
Aus dem Text:
"....Jüngst erschienene Untersuchungen über den Zusammenhang von richterlicher Unabhängigkeit und Wirtschaftswachstum geben.....interessante Aufschlüsse.....Die Autoren untersuchen den Einfluss der richterlichen Unabhängigkeit auf das Wirtschaftswachstum aufgrund zweier Indikatoren: Einem "de iure"-Indikator, der sich auf die gesetzlichen Grundlagen der Unabhängigkeit stützt und einem "de facto"-Indikator, der sich auf die faktische Unabhängigkeit stützt. Nach einer Analyse von 56 Staaten kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die "de iure" Richterliche Unabhängigkeit keinen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum hat, dass die "de facto" Unabhängigkeit hingegen positiv das reale Brutto-Inlandsprodukt (BIP) Wachstum pro Kopf der Bevölkerung beeinflusse. Die Studie zeigt mit einem ökonometrischen Modell und anhand von 56 zwischen 1980 und 1998 untersuchten Ländern, dass das reale Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) pro Kopf der Bevölkerung mit dem Entwicklungsstand der faktischen richterlichen Unabhängigkeit korreliert...."
Dott. Giacomo Oberto, Magistrato di Corte d´Appello, Giudice del Tribunale di Torino, Honorarprofessor an der Universität von Turin, Stellvertretender Generalsekretär der Internationalen Richtervereinigung
Die richterliche Unabhängigkeit in Europa und ihre Sicherung durch einen Obersten Richterrat

2004
Aus dem Text:
"....Staatsanwälte klagen einen Richter an, Richter zeigen Staatsanwälte an - "so weit haben es die Regierenden gebracht"...."
Andreas Müller,Stuttgarter Zeitung vom 12.11.2004
Sein Berufsethos bringt einen Richter beinahe vor Gericht

2004
Aus dem Text:
"....Nach hier vertretener Auffassung kommt der Demokratie keine schrankenlose Priorität zu. Vielmehr hat sie sich an die Grenzen zu halten, die ihr insbesondere durch die - demokratisch gesetzte - Verfassung gegeben sind....Ein solcher zu berücksichtigender Verfassungsgrundsatz ist die richterliche Unabhängigkeit!...."
Thomas Stadelmann, Richter am Verwaltungsgericht Luzern, Abgaberechtliche Abteilung, nebenamtlicher Richter in der Eidgenössischen Steuerrekurskommission, Präsident der Zentralschweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter.
Aspekte richterlicher Unabhängigkeit in der Schweiz - de iure und de facto

2005
Aus dem Text:
"....Diese Verletzung des Rechtsstaatsprinzips (Gewaltenteilung) hat zur Folge, daß das Sächsische Oberverwaltungsgericht hier als gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 GG nicht mehr fungieren kann...."
Rechtsanwalt Wolfram Vögele, Stadtdirektor a.D.,
Gewaltenteilung in Sachsen

2005
Aus dem Text:
"....Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. .....
[......]
.....Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht...."
Udo Hochschild,
Gewaltenteilung in der deutschen politischen Bildung

2005
Aus dem Text:
"....greife ich eine vieldiskutierte Äußerung eines früheren preußischen Justizministers auf, die fälschlich in der Bedeutung überliefert worden ist, dass den Richtern ihre Unabhängigkeit getrost gewährleistet werden könne, solange er, der Justizminister, über die Vergabe der Beförderungsämter gebieten könne. In ihrem wahren Kern zeigt diese 1876 im Reichstag getätigte Aussage nämlich auf, dass sich seit ihrem Ausspruch vor fast 130 Jahren die traurige beamtenrechtsähnliche Rechtswirklichkeit kaum verändert hat und damit in erschreckendem Maß zugleich hinter grundgesetzlichen Vorstellungen und - was ich hier nicht ausführen kann - dem europäischen Mindeststandard zurückgeblieben ist...."
Dr. Bernd Brunn, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen

2005
Aus dem Text:
"....Wenn in der Gerichtsbarkeit die Beschleunigung überbewertet und dafür geworben wird, gesetzliche Verfahrensstandards sogar zu unterschreiten, beginnt die Selbstdemontage und die Demontage des Rechtsstaats...."
Harry Addicks, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (Aachen)
Gerichtspräsidenten demontieren Verwaltungsrechtsschutz

2005
Aus dem Text:
"....Das Parlament tat so, als machte es ein Gesetz, dabei schrieb es nur eine Brüsseler Vorlage ins Deutsche um...."
Dr. Helfried Schmidt in: Das Regionalmagazin (Sachsen) für Wirtschaft, Politik und Kultur. Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung (Juli/August 2005)
Ausgeliefert

2005
Aus dem Text:
".....Für deutsche Verhältnisse ist so ein Ermittler nicht denkbar. Geht es um Brisantes, kann ein Justizminister, bei uns oberster Chef in der Hierarchie der Staatsanwälte, eingreifen und sein gesetzlich verankertes Weisungsrecht anwenden...."
Regine Igel in: Blätter für deutsche und internationale Politik 11/2003
Kein Maulkorb für den Staatsanwalt

2005
Aus dem Text:
".....Antikorruptionseinheit Ines....Längst sind die Fahnder durch ihre akribische Aufklärungsarbeit ohne Rücksicht auf das Ansehen von Personen vielen ein Dorn im Auge. Und der Verdacht, dass darum gerade auch die Politik mit Hilfe der Justiz zum Schlag gegen die eigenen Aufklärer ausgeholt hat, verdichtet sich...."
Annette Binninger und Karin Schlottmann in: Sächsische Zeitung vom 29.08.2005
Keinen Einfluss genommen?

2005
Aus dem Text:
".....Es kann gar nicht genug Schutzmechanismen für die grundlegenden Freiheitsrechte geben gegenüber den Risiken, die sich in der Epoche der Videopolitik und der Videodemokratie immer deutlicher zeigen, in der Epoche der Tyrannen der Mehrheit...."
Roberto Oliveri del Castillo
Die neue Bedrohung für Italiens Justiz

2005
Aus dem Text:
".....Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen in Festreden wünschen sich die Justizminister eine pflegeleichte formierte Richterschaft. In einer Zeit der Sparzwänge, in der die Richter zu immer effektiverer, technokratischer Abwicklung der Verfahren gedrängt werden, ist der nachdenkliche Jurist unerwünscht...."
Dr. Peter Weber, Richter am Kammergericht a.D.
Zensur an der Deutschen Richterakademie

2005
Aus dem Text:
".....Gegenwärtig läuft die deutsche Staatsanwaltschaft Gefahr, den Kampf gegen die Wirtschafts- und organisierte Kriminalität - und damit meinen wir auch immer wieder auftretende Fälle von Kriminalität durch oder mit Duldung der Politik - auf Dauer zu verlieren...."
NEUE RICHTERVEREINIGUNG
Dresdner Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft

2005
Aus dem Text:
".....Die Leistungen der Landesjustizverwaltungen in Deutschland sind schlecht, teilweise katastrophal...."
Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe)
"Qualitätsmanagement" an den Gerichten
- Was ist von den Konzepten der Justizverwaltungen zu halten?


2005
Aus dem Text:
".....Die Beispiele der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus in Deutschland, des Faschismus Francos in Spanien, der Diktatur Salazars in Portugal, des griechischen ObristenRegimes und die Versuche eines staatsautoritären Sozialismus in Osteuropa bilden einen europäischen Fundus für die Erfahrungen mit dem Verlust von Freiheit. An ihnen kann man sehen, was es bedeutet, die Sicherheit eines Staates auf dem Rücken von Freiheitsrechten des Individuums auszubauen. Aus diesen Beispielen kann man lernen, wie die Freiheit zu schützen ist und daß Sicherheit alleine kein guter Ratgeber sein kann...."
Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main
Menschenwürde und Freiheit

2006
Aus dem Text:
"....Dass eine stärkere Autonomie der Justiz auch in Deutschland möglich ist, zeigt die Stellung des Bundesverfassungsgerichtes...."
Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Gießen
Qualitätssicherung durch Gewaltenteilung!

2006
Aus dem Text:
"....Ein richtiger Richter ist der Richter nur dann, wenn er richtet. Ansonsten ist er oft eher ein armer Hund, von dem Unmögliches verlangt wird: Er soll in einem als elitär konzipierten System einen Beruf ausüben, in dem Massenarbeit bewältigt werden soll; am Amtsgericht sind es durchschnittlich siebenhundert Fälle im Jahr...."
Dr. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Die Entfesselung der dritten Gewalt

2006
Aus dem Text:
"....Wer die Justizpolitik des Ministers nicht bejubelt, der hat keine Chance...."
Dr. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Sachsens moderne Richter

2006
Aus dem Text:
"....Die Justiz muß sich ihrer Wächterfunktion gegenüber Politik und Verwaltung bewußt sein. Sie darf sich nicht vor den Karren sicherheitspolitischer Interessen spannen lassen...."
Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main
Die vergessene Freiheit

2006
Aus dem Text:
"....Das Instrument der Evaluierung soll es dem Gesetzgeber ermöglichen, rechtspolitische Entscheidungen strukturell und zukunftsorientiert unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit den Menschenrechten und dem Rechtsstaatsprinzip zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern und zwar auf der Grundlage konkreter und verlässlicher Informationen...."
Dr. Ruth Weinzierl, Deutsches Institut für Menschenrechte
Die Evaluierung von Sicherheitsgesetzen

2006
Aus dem Text:
"....Es ist nämlich eine Fehlinformation,.....dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren.....Anfängen zurückverfolgen...."
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft

2007
Aus dem Text:
"....Mit der Aufgabe der Grund- und Bürgerrechte, der Vernachlässigung der Rechtsstaatsprinzipien und der bewussten Umgehung der Gewaltenteilung laufen die Staatsbürger Gefahr, sich einen Überwachungsstaat zu ziehen...."
Katharina Maria Prokein, Universität Frankfurt a.M.
Die Rechtsstaatsprinzipien im Kampf gegen den Terror

2007
Aus dem Text:
"....Je schlechter die Qualität unserer Tätigkeit durch Rechtsmittelabbau wird, je mehr das Ansehen der Richter in der Öffentlichkeit sinkt, desto angreifbarer werden wir Richter, und desto leichter werden wir uns in unserer Tätigkeit den Vorstellungen der Exekutive anpassen...."
Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe)
Der Weg zur Unabhängigkeit der Gerichte führt über die Leiche des Justizministers

2007
Aus dem Text:
"....Tendenziell läuft die Justizpolitik auf eine weitgehende Verbeamtung - Wiederverbeamtung - der Richterinnen und Richter hinaus. Zu Gehorsam verpflichtete Beamte lassen sich leichter führen als unabhängige Richter...."
Elisabeth Dittrich, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Gerichtliche Tätigkeit zwischen Ethik und Fallerledigungszahlen - ein Zwiespalt?

2007
Aus dem Text:
Silke Jurczyga, Universität Frankfurt a.M.
Die richterliche Unabhängigkeit und ihre Einschränkung im U.S.-amerikanischen Recht

2007
Aus dem Text:
"....Die Unabhängigkeit der Justiz wird zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind als "nachgeordnete Behörden", hierarchisch dem Justizminister unterstellt. Sie, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, befinden sich in vielfältiger Abhängigkeit, von der Einstellung und "Beförderung" bis hin zur Zuweisung oder Streichung von Haushaltsmitteln. Andererseits gelingt es den Justizministern, die unter Kabinetts- und Parteizwängen stehen, nicht mehr, ausreichende Mittel zu beschaffen, damit der in der Verfassung verankerte Justizgewährungsanspruch umfassend erfüllt werden kann. Auch spielen justizielle Fragen in der politischen Diskussion nur eine untergeordnete Rolle, so dass die Belange der Justiz nicht ausreichend wahrgenommen werden. Daher ist es an der Zeit, dass die Justiz ihre Aufgaben in die eigenen Hände nimmt...."
Deutscher Richterbund
Beschluss der Bundesvertreterversammlung: Selbstverwaltung der Justiz

2008
Aus dem Text:
"....Großen Anklang unter den Zuhörerinnen und Zuhörern fand die richterliche Selbstvergewisserung von Röse Häußermann....Gemessen werde ein Richter an der Menge der Fälle, die er erledigt und an der Zeit, die er durchschnittlich dafür braucht.....Für Häußermann kann es jedenfalls keinen Zweifel daran geben, dass eine eigenständige Gewalt wie die Justiz einen anderen Maßstab haben muss.....Sie findet ihn, ohne eigens Ethik-Kommissionen konsultieren zu müssen, in einer schlichten, für manche schon altmodisch klingenden Formel: dem Richtereid. Unter anderem schwört darin der Richter, "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen". Daran anknüpfend klagt die Landgerichtsprälidentin ein, dass dieser Richtereid auch Legislative und Exekutive binden müsse. Denn sie seien verpflichtet, "Rahmenbedingungen für die Richterschaft vorzuhalten, die es ihnen ermöglichen, dieser Eidesformel gerecht zu werden"...."
Dr. Hans-Joachim Lang
Die Justiz am Nasenring

2008
Aus dem Text:
"....Damit interpretiert der Minister die Gewaltenteilung als Nebensache, er verkauft uns die Einmischung als harmlosen Normalfall. Er stellt die Justiz in eine Beziehung zum Justizministerium, die von der Rechtsordnung gerade nicht gestattet ist....."
Dr. Thomas Giesen
Der diskrete Einfluss des Ministeriums

2008
Aus dem Text:
"....die Staatsanwaltschaft ist in ihrer Grundkonzeption nicht Hüter des Rechts, sondern Organ zur Durchsetzung des Machtwillens des Staates. Deshalb will die Politik keine unabhängige Staatanwaltschaft!....."
Klaus Pförtner, Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main
Die deutsche Staatsanwaltschaft: Marionette der Politik? Unabhängigkeit muss sein!

2009
Aus dem Text:
"....Sie pflegen einen »dialogorientierten Führungsstil«, dabei haben Sie gar keinen Führungsanspruch gegenüber der Justiz...."
Annette Binninger
Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz

2009
Aus dem Text:
"....Alle Richterämter sind gleichwertig. Es gibt daher keine Beförderungen mehr...."
Neue Richtervereinigung
Demokratie statt Hierarchie

2009
Aus dem Text:
"....Jeder Schritt, den die Dritte Gewalt in Richtung ihrer Ökonomisierung geht, wirkt sich mittelbar auf den hierfür hoch sensiblen Bereich des Rechts selbst aus, ihm droht damit eine Überformung durch Strukturen des Marktes...."
Ruben Franzen
Quo vadis justitia?

2009
Shermin Voshmgir
¿demokratie?

2009
Aus dem Text:
"....Gewaltenverschränkung ist nichts anderes als ein vornehmerer Begriff für Machtverfilzung...."
Nico Nissen
Der Fehler im System

2009
Aus dem Text:
"....Mediation ist deshalb historisch betrachtet ein Rückschritt hin zu materiell-irrationaler Rechtschöpfung durch "erwählte" Fallmanager, die das ihnen zugewiesene Budget nach Gutsherrenart verteilen, ohne an rechtliche Vorgaben gebunden zu sein...."
Klaus Lindner und Michael Krämer
Justiz nach Gutsherrenart


2010
Aus dem Text:
"....Immer dann, wenn man eine kreative Idee hat, kommen irgendwelche Leute mit irgendeinem Paragraphen. So wird Justiz nicht funktionieren...."
Markus Scheffer
Einmal Ministerialdirigent auf Probe oder zum Heute und Morgen der Personalpolitik
(Fiktives) Interview mit Ministerialdirigent Dr. Norbert Nix



2010
Aus dem Text:
"....Die Quantitäten und die Qualitäten der wechselseitigen Einwirkungsmöglichkeiten von Exekutive und Judikative in Deutschland sind nicht ausgewogen, sondern zeigen das Zerrbild einer Gewaltenbalance...."
Udo Hochschild
Die abhängige Justiz


2010
Aus dem Text:
"....Der Glaube an das Gute im Menschen kann dazu verführen, Herrschern auf Treu und Glauben Macht anzuvertrauen. Skeptiker ziehen die Sicherheit vor und versuchen, möglichem Machtmissbrauch durch organisatorische Machtbegrenzung vorzubeugen...."
Udo Hochschild
Gewaltenteilungsprinzip versus Hoffnungsprinzip


2010
Aus dem Text:
" ... Die Mutter der Wahrheit und der Gerechtigkeit ist die Zeit. Die notwendige Zeit für die Fallbearbeitung wird den Richterinnen und Richtern nicht gewährt, weil sowohl Verwaltung als auch Gesetzgebung systematisch darauf abzielen, die Qualität richterlicher Arbeit unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Dies, obwohl die Justizhaushalte die mit Abstand kleinsten Haushalte darstellen. Sie liegen regelmäßig zwischen 1 % und 3 % bei Bund und Ländern. Pro Einwohner ergibt das einen Betrag von etwa fünf Euro. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert ... "
Wolfgang Nešković
sine spe ac metu


2010
Dorsi Doi Germann
Deutsche Gewaltenteilung in der Praxis


2011
Aus dem Text:
" ... Ein Justizminister hat nicht schon kraft seines Amtes ein nachhaltiges Interesse an den spezifischen Belangen der richterlichen Wahrheitsfindung ... Deutschland hat die oberste Verwaltung der rechtsprechenden Gewalt den Trägern einer periodisch wiederkehrenden Verantwortungsfreiheit anvertraut ... "
Udo Hochschild
Zur Unterscheidung von Politik und Recht


2011
Aus dem Text:
".... Nach seiner Aufdeckung kam es zum Strafprozess gegen den Hochstapler, in dessen Rahmen auch die Qualität der von ihm erstatteten Gutachten überprüft wurde. Die Sachverständigen im Strafprozess stellten fest, dass die Gutachten des "Leitenden Oberarztes" weder eine Diagnose enthalten hatten noch eine Erklärung dafür, warum und wie er zu seinen Feststellungen gekommen war. Die unbrauchbaren Gutachten waren Gerichtsentscheidungen zu Grunde gelegt worden. Das Strafverfahren brachte keinen Fall zu Tage, in dem ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft ein Gutachten des "Leitenden Oberarztes" als unbrauchbar zurückgewiesen hätte ...."r
Udo Hochschild
"Ratschläge" der regierungsamtlichen Dienstaufsicht über Richter


2011
Aldo Elsener
Rezension: Udo Hochschild, Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip


2011
Aus dem Text:
" .... Was bedeutet es, wenn in der Gesellschaft Gerechtigkeit durch Strategie ersetzt wird? In der Wunschvorstellung der reinen Ökonomen ist Justitia eine Marionette, die sich exakt nach der kleinsten Handbewegung des Spielers - oder besser (Global-) Players bewegt. Anlass, intensiver über die Bedingungen der Selbstverwaltung und Unabhängigkeit der Justiz nachzudenken - vor allem aber über eine gerechtigkeitsorientierte Gesellschaft. Oder sind wir bereit, das Recht einem umfassenden Funktionalismus und übertriebener Ökonomisierung zu opfern? Anders gefragt: Wollen wir uns selbst opfern? .... "
Michael Dudek
Deutungen der Anwaltschaft


2012
Aus dem Text:
".... Dass die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, ist nicht nur in der Verfassung geregelt, sondern auch im öffentlichen Bewusstsein fest verankert. Aber entsprechen die tatsächlichen Strukturen der Justiz auch dem verfassungsrechtlichen Programm? Wie weit reichen die verfassungsrechtlichen Garantien überhaupt? Welche Karrierewege gibt es für Richter und wer steuert sie? ...."
Werner K. Kannenberg
Die Judikative - Abhängigkeiten in einer Staatsgewalt, die keine ist?


2012
Aus dem Text:
Aus dem Text: ".... Wer unsere politische Ordnung studiert hat, will sie verändern ...."
Hubert Milz
Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip - Anmerkungen eines Nicht-Juristen


2012
Aus dem Text:
Aus dem Text: ".... Gerechtigkeit kann nicht mit der Stechuhr herbeigeführt werden. ...."
Christian Rath (Legal Tribune)
Nicht faul, aber zu gründlich


2013
Aus dem Text:
Aus dem Text: ".... Ist die deutsche Justiz unabhängig? Eine Frage wie ein Paukenschlag, die an den Grundfesten der deutschen Demokratie zu zweifeln scheint. ...."
Christina Peters (Radio Stimme Russlands)
Wer befördert, befiehlt


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